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Publikationen öffentlicher Auftraggeber und ähnlicher Stellen
Interessante Gerichtsurteile zu Preisermittlung, Abrechnung und Bauablaufstörungen
Publikationen CEM
CEM-Vertragsmuster und Vertragsbedingungen
Historische Dokumente und Vertragsbedingungen zu Bauwirtschaft und Baubetrieb
Nachdenkliches und Änderungsvorschläge zum Vergaberecht:
Öffentliches Beschaffungswesen (244 kB), ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 12.05.2007, mit nachdenklich stimmenden Anmerkungen u. a. zu vergabefremden Aspekten, Transparenz und Auffassungen der EU-Kommission.
Herausgegeben gemeinsam vom Bundesrechnungshof und dem Tschechischen Rechnungshof:
Gemeinsamer Bericht zu den unterschiedlichen Baukosten der Autobahn Dresden - Prag auf deutscher und auf tschechischer Seite (2138 kB) mit dem (erstaunlichen?) Ergebnis, dass Brücken und Tunnel auf tschechischer Seite deutlich teurer sind.
Immer wieder aktuell: Zwei Papiere aus sehr unterschiedlichen Quellen. Zum einen der
Leitfaden zur Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Absprachen und korruptiver Verhaltensweisen (236 kB), herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie; zum anderen die Schrift
Hinweise und Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung im Straßenbau (68 kB), herausgegeben vom Bundesrechnungshof 1998 und unvermindert aktuell, nicht nur für den Straßenbau.
Auch wenn es nicht ganz hierher passt: Die Monopolkommission hat am 30.06.2006 ihr Hauptgutachten XVI "Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor" veröffentlicht. Daraus als Ausschnitt
Freiberufliche Dienstleistungen im Baubereich (128 kB), also zum Thema HOAI. Fazit der Monopolkommission: Weg mit dem staatlichen Preisrecht, HOAI nur noch als nicht bindender Referenztarif.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bonn hat in einem Forschungsauftrag durch das Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der TU Braunschweig die Auswirkungen der Nachprüfungsverfahren nach GWB auf die Baukosten bei Baumaßnahmen des Bundes untersuchen lassen (pdf 2167 kB).
Erlass B 15 - 0 1080 - 114 vom 28.10.2004
Wertung unangemessen niedriger Preise von Teilleistungen (Bundeshochbau) (144 kB)
herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Erlass bezieht sich auf das auf dieser Seite unten aufgeführte BGH-Urteil Az X ZB 7/04.
Auszug aus dem Ergebnisbericht 2004 des Bundesrechnungshofs zu Bemerkungen 2002:
Bearbeiten von Nachträgen und Schlussrechnungen
bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen (108 kB). Der Bundesrechnungshof empfiehlt, Umfang und Inhalt von Nachtragsvereinbarungen als Qualitätsmerkmal der Planungstätigkeit und der Ausschreibung aufzufassen.
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 25/2004 vom 25.11.2004
Wertung von Spekulationsangeboten (Bundesstraßenbau) (32 kB)
herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Erlass bezieht sich ebenfalls auf das auf dieser Seite unten aufgeführte BGH-Urteil Az X ZB 7/04.
Hinweis: Dieses Rundschreiben wird von der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsens beim Regierungspräsidium Leipzig als "in dieser Form schlicht und ergreifend vergaberechtswidrig" bezeichnet (Az 1/SVK/073-05 vom 12.07.2005)
VHB 2002 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen vom 01.04.2004 (696 kB)
herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
VHB 2008 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen aktualisierte Fassung: Dezember 2007 (176 kB)
herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Städtewesen
Wirtschaftlichkeit der Vergabe an Billigstbieter im Bereich des Bundesfernstraßenbaues und der Bundeshochbauten (328 kB).
Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung für den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 2003
BGH-Urteil (Az: VII ZR 11/08) vom 11.05.2009 (132 kB)
Endlich Klarheit: Das lange erwartete Urteil des BGH zu den Preisanpassungsansprüchen des AN bei (durch Nachprüfungsverfahren) verzögerter Zuschlagserteilung.
BGH-Urteil (Az: VII ZR 68/05) vom 13.07.2006 (72 kB)
Zur Abrechnung bei einem gekündigten Werkvertrag: "Feststellungen zur Höhe der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung sind, soweit möglich, auch dann zu treffen, wenn sich die Unrichtigkeit seiner Schlussrechnung daraus ergibt, dass der Auftragnehmer die kalkulatorischen Ansätze hinsichtlich der erbrachten Leistungen nachträglich zu hoch bewertet und so den
Vergütungsanteil für die erbrachten Leistungen zum Nachteil des Auftraggebers zu Unrecht erhöht. Derartige Verschiebungen machen eine Schlussrechnung nicht insgesamt "unplausibel" und rechtfertigen nicht ohne weitere Feststellungen eine Klageabweisung."
Weiter heißt es: "Gerade dann, wenn der Auftragnehmer nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags die erbrachten Leistungen prüfbar, aber sachlich fehlerhaft abgerechnet hat, gibt § 287 ZPO dem Gericht die Möglichkeit, den dem Auftragnehmer zustehenden Werklohn durch Schätzung zu ermitteln."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 202/04) vom 27.06.2006 (116 kB)
Zur Bedeutung der Leistungsbeschreibung, zur Prüfbarkeit von Rechnungen, zur Vorgehensweise bei fehlendem gemeinsamem Aufmaß, zum Bestreiten von Aufmaßen mit Prüfvermerken.
BGH-Urteil (Az: VI ZB 7/05) vom 23.05.2006 (72 kB)
Jetzt wissen wir es ganz genau. Die Kosten für ein Privatgutachten können (müssen aber nicht immer) erstattungsfähig sein: "Der Auftrag an den Privatsachverständigen war im konkreten Fall auch notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich
vernünftig denkende Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen. Über diesen Blickpunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten
Vortrag in der Lage ist." So der BGH. Im Streitfall hatte ein Versicherer einen Sachverständigen zur Beurteilung eines Unfallschadens eingeschaltet. Versicherer haben also keine Sachkenntnis. Haben professionelle Teilnehmer am Baumarkt ebenfalls keine Sachkenntnis, z. B. bei der Aufarbeitung von Bauablaufstörungen?
BGH-Urteil (Az: VII ZR 146/04) vom 11.05.2006 (84 kB)
Achtung, der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert: Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (Leitsatz). "Vielmehr würde [...] eine Verzicht auf die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung dazu führen, dass der Unternehmer, ohne daß hierfür ein überzeugender
Grund zu ersehen ist, selbst in denjenigen Fällen besser gestellt würde, in denen er Anlass zur Kündigung gegeben hat."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 63/04) vom 22.09.2005 (32 kB)
Hier ist es einem Auftragnehmer nach freier Kündigung des Auftraggebers gelungen, mit Hilfe eines Sachverständigen den Beweis zu führen, er hätte den gekündigten Auftragsteil statt in den kalkulierten 900 Arbeitsstunden in 535 Arbeitsstunden ausführen können.
Grundlage für die ersparten Aufwendungen ist dieser Aufwand, selbst wenn der Kläger zunächst einen höheren Aufwand behauptet oder kalkuliert hat.
BGH-Urteil (Az: X ZR 19/02) vom 07.06.2005 (37 kB)
Das entscheidende Urteil zu den Preis-Formblättern im Vergabehandbuch VHB (damals EFB-Preis 1a, 1b und 2, seit VHB 2008 Formblätter 221, 222 und 223). Leitsatz: "Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A führt."
BGH-Urteil (Az: X ZR 166/04) vom 26.04.2005 (44 kB)
"Wird eine Leistung aufgrund eines Werkvertrags geschuldet und vergütet, so kann der Auftragnehmer dieselbe Leistung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht ein zweites Mal verlangen. Etwas anderes gilt,
wenn der Auftraggeber in der Nachtragsvereinbarung eine gesonderte Vergütung selbständig anerkannt hat oder die Vertragsparteien sich gerade in Ansehung dieser Frage verglichen haben."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 225/03) vom 24.02.2005 (64 kB)
Interessant ab Seite 9: "Ein zur Untermauerung des Anspruchs aus § 6 Nr. 6 VOB/B vorgelegtes Privatgutachten ist qualifizierter Parteivortrag und deshalb vom Tatrichter vollständig zu berücksichtigen und zu würdigen. Wird eine auf § 6 Nr. 6 VOB/B gestützte Klage
als unschlüssig abgewiesen, so muss sich aus den Entscheidungsgründen nachvollziehbar ergeben, warum der Sachvortrag die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm nicht erfüllt"
BGH-Urteil (Az: VII ZR 141/03) vom 24.02.2005 (56 kB)
In der gleichen Sache wie Az VII ZR 224/00 (siehe weiter unten), insbesondere die "haftungsbegründende Kausalität" betreffend: "Demjenigen Auftragnehmer, der sich durch Pflichtverletzungen des Auftraggebers behindert fühlt, ist es zuzumuten, eine
aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, aus der sich die Behinderung sowie deren Dauer und Umfang ergeben. Ist ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen
zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 75/03) vom 17.06.2004 (44 kB)
"Die Abrechnungsregelungen der VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei der Auslegung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen kommt der Verkehrssitte maßgebliche
Bedeutung zu, wenn Wortlaut und Sinn der Regelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Kommentierungen der VOB/C sind grundsätzlich keine geeignete Hilfe zu deren Auslegung."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 337/02) vom 17.06.2004 (32 kB)
"Ist es dem Auftragnehmer nicht mehr möglich, den Stand der von ihm bis zu Kündigung erbrachten Leistung durch Aufmaß zu ermitteln, weil der Auftraggeber das Aufmaß dadurch vereitelt hat, dass er das Bauvorhaben durch einen Drittunternehmer hat fertigstellen lassen,
genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur prüfbaren Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung ermöglichen."
BGH-Urteil (Az: X ZB 7/04) vom 18.05.2004 (56 kB)
Vergaberecht: "Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A.
Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen."
BGH-Urteil (Az: X ZR 218/01) vom 21.10.2003 (44 kB)
Beweislast für termingerechte Baudurchführung wenn kein Vertragstermin vereinbart ist: "Ist kein Vertragstermin vereinbart, hat der Unternehmer mit der Herstellung alsbald zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen,
wobei die für die Herstellung notwendige Zeit in Rechnung zu stellen ist. Bei Streit, wann die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen ist, bleibt der Unternehmer insoweit für die maßgeblichen Umstände darlegungs- und beweispflichtig."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 79/02) vom 24.07.2003 (100 kB)
Hinweise des BGH in Sachen "Bevollmächtigung des Architekten zur Beauftragung / Anerkenntnis von Stundenlohnarbeiten" und "Einseitige Ermittlung von Abrechnungsmengen durch den Auftragnehmer / Bestreiten der Richtigkeit durch den Auftraggeber"
BGH-Urteil (Az: VII ZR 143/02) vom 22.05.2003 (40 kB)
Zum Anspruch des Auftragnehmers auf ein gemeinsames Aufmaß: "Bleibt der Auftraggeber dem Termin zum gemeinsamen Aufmaß fern und ist ein neues Aufmaß oder eine Überprüfung des einseitig genommenen Aufmaßes nicht mehr möglich,
hat er im Prozeß des Auftragnehmers auf Zahlung des Werklohnes vorzutragen und zu beweisen, welche Massen zutreffend oder daß die vom Auftragnehmer angesetzten Massen unzutreffend sind."
BGH-Urteil (Az: VI ZB 56/02) vom 17.12.2002 (48 kB)
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen
BGH-Urteil (Az: VII ZR 224/00) vom 21.03.2002 (88 kB) und in der gleichen Sache erneut
BGH-Urteil (Az: VII ZR 141/03) vom 24.02.2005 (56 kB)
Anforderungen an den Nachweis für Schadenersatzansprüche infolge Bauablaufstörungen, insbesondere im Hinblick auf "Bauen nach Vorabzugsplänen"
BGH-Urteil (Az: VII ZR185/98) vom 21.10.1999 (324 kB)
Das berühmte BGH-Urteil ("Vorunternehmer II") zum § 642 BGB parallel zu VOB/B § 6 Nr. 6.
BGH-Urteil (Az: VII ZR 393/98) vom 28.10.1999 (20 kB)
Das wegweisende BGH-Urteil zur Kooperationspflicht: "Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände,
sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 73/98) vom 14.01.1999 (52 kB)
Aus dem Leitsatz: "Der Auftragnehmer kann sich auch dann auf fehlendes Verschulden berufen, wenn er eine Behinderung nicht gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B angezeigt hat."
Das heißt auf Deutsch: Auch wenn der AN eine Behinderungsanzeige unterlassen hat (oder erst mit Verzögerung erstellt), kann gegen ihn wegen dieses Sachverhalts keine Vertragsstrafe wegen Bauzeitüberschreitung geltend gemacht werden. Allerdings kann der AN auch keine Mehrkosten geltend machen.
Beitrag von Prof.
Dr.-Ing. R. Wanninger zu einer Festschrift (Darmstadt 2009): Der ex-post-Nachtrag - eine unüberwindliche mentale Hürde? (172 kB)
Beitrag von Prof.
Dr.-Ing. R. Wanninger zu einer Festschrift (Graz 2009): Formblätter der öffentlichen Auftraggeber - ein Beitrag zur Kalkulationskultur? (312 kB)
Vortrag von Prof.
Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2009 am
27.02.2009: Ist erfolgreiche Beschleinigung messbar? (168 kB)
Vortrag von Prof.
Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2008 am
15.02.2008: Ausgewählte kündigungsbedingte Probleme der Abrechnung (148 kB)
Vortrag von Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing.
F. Kumlehn und Dipl.-Ing. A. Freiboth beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2006 am
17.02.2006: Probleme der Entschädigungsberechnung gemäß § 642 BGB: Ein Bewertungsbeispiel (796 kB)
Vortrag von Prof.
Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2006 am
17.02.2006: Die ordnungsgemäße Kalkulation: ein unbestimmter baubetrieblicher Begriff (404 kB)
Vortrag von Prof.
Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2004 am
13.02.2004: Von den Kosten zum Preis und wieder zurück - die prüfbare Kalkulation als Traum (608 kB)
Vortrag von Dr.-Ing.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. F. Kumlehn beim Braunschweiger Baubetriebsseminar
2003 am 14.02.2003: Problemfelder bei der Bewertung von
Bauablaufstörungen (548 kB)
Vortrag von Prof.
Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2003 am
14.02.2003: Behinderungen und Nachträge - neue Probleme
in der neuen Realität (456 kB)
Allgemeine
Vertragsbedingungen für Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (52 kB)
im Rahmen der CEM Consultants Prof. Wanninger + Comp. GmbH
Muster für Gutachterauftrag für Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (20 kB)
im Rahmen der CEM Consultants Prof. Wanninger + Comp. GmbH
Muster für Schiedsgutachterauftrag zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (24 kB)
im Rahmen der CEM Consultants Prof. Wanninger + Comp. GmbH
Muster einer Schiedsgutachtenabrede (Schiedsgutachtenvereinbarung) der IHK Berlin (72 kB)
Informationen
zur Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (60 kB)
Preisrechtliche Verordnung des Herzogs Carl zu Braunschweig und Lüneburg 1764 (268 kB)
"Verordnung die Abstellung des Wuchers und der übertriebenen Preise und Arbeitslöhne betreffend" Braunschweig 1764. Erlassen nach Ende des Siebenjährigen Krieges richtet sich die Verordnung u. a. an "Professionisten, Handwerker und Arbeitsleute".
Über die Wirkung der Verordnung ist nichts bekannt.
Avertissement der Kaiserlich Königlichen Regierung Österreichs 1767: Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb für den Bau einer wasserbaulichen Infrastrukturanlage (340 kB)
Belidor: Muster für einen Konzessionsvertrag zu Bau und Betrieb eines Kanals (PPP-Modell) anno 1769 (716 kB). In der "Architectura Hydraulica" des Bernard Forest de Belidor (im französischen Original in den Jahren 1737 bis 1753, in deutscher Übersetzung 1769 erschienen) findet sich ein Kapitel über die "vornehmsten Artikel, welche die Compagnie, die einen Canal unternehmen will, in das vom Fürsten zu erhaltende Privilegium einrücken lassen muß". Zu Deutsch:
die Regelungen eines Konzessionsvertrags.
Belidor: Regelungen eines Bauvertrages, hier insbesondere die Abrechnung von Mauerarbeiten (XCVII) sowie eine Vorauszahlung (XCIX) betreffend, anno 1684, in deutscher Übersetzung 1769 erschienen (180 kB).
Einige Hinweise aus einem
Handbuch des Wasserbaus 1795, welche Bestandteile ein Kostenanschlag zu enthalten hat (auch "Wagnis" ist bereits bekannt) (148 kB).
Allgemeine Bedingnisse für Erd- und Kunstbau-Arbeiten bei dem Baue der königlich bayerischen Eisenbahnen. Erlass des Bayerischen Staatsministerium des Innern, 22. Mai 1848 (1217 kB).
Hierin finden sich Regelungen zu Bürgschaften, Vertragsstrafe, Gewährleistung, Nachunternehmervergabe, Mehr-/Mindermengen etc.
Erlass des preußischen Ministers für öffentliche Arbeiten vom 17. Januar 1900 (656 kB). Es handelt sich um einen frühen Vorgänger der VOB/B. Einzelne Formulierungen (z.B. "Glaubt der Unternehmer ... sich behindert") sind auch heute noch in der VOB/B enthalten.
Erlass des preußischen Ministers für öffentliche Arbeiten vom 23. Dezember 1905, betreffend die Vergebung von Leistungen und Lieferungen (756 kB). Es handelt sich um einen frühen Vorgänger der VOB/A bzw. VOL/A. Interessant sind die Ausführungen zu "annehmbaren Angeboten" und zu "offenbarem Mißverhältnis" zwischen Leistung und Preisforderung.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten (1905) (932 kB). Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Erlasses von 1905, wie vor. Die Vertragsbedingungen sind ein Vorläufer der heutigen VOB/B und in einigen Formulierungen mit dieser bereits identisch.
Technische Vorschriften für Bauleistungen am Beispiel der Betonarbeiten in der Ur-Fassung von 1925 unmittelbar vor Inkrafttreten der VOB (296 kB)
Die VOB/B in der amtlichen Ur-Fassung von 1926 (952 kB). Immer wieder unterhaltsam zu lesen und mit der heutigen Fassung, aber auch mit den gedanklichen Vorgängern (siehe oben) und direkten Nachfolgern (siehe unten) zu vergleichen.
Der Bauvertrag
von Dr. Bruno Eplinius 1931. Der erste VOB-Kommentar der Weltgeschichte mit dem heute unvorstellbaren Umfang von nur 154 Seiten. Behandelt VOB/A und VOB/B; im Anhang enthalten die Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Ausschusses für das Schiedsgerichtswesen vom 1. April 1925 in der Fassung vom 1. April 1929 (10,9 MB). Dieses Buch wurde noch 1950 in Ermangelung anderer VOB-Kommentare als unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1940 neu gedruckt.
Die VOB/B in der amtlichen gedruckten Fassung von 1937 (940 kB). Gegenüber dem Original von 1926 geändert in § 6 Nr. 2 (Streik und Aussperrung finden nicht mehr statt), in § 15 Nr. 4 und § 18 Nr. 3 (die in der Ur-Fassung vorgesehene Schlichtung entfällt).
Grundordnung für die Volkseigene Bauindustrie der Deutschen Demokratischen Republik 1950 (588 kB) mitsamt der "Vertragsordnung für den Abschluß von Bauleistungsverträgen mit volkseigenen Baubetrieben". Neu