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Formblatt 221 (ehemals EFB-Preis 1a) richtig ausfüllen

Wie sind die Zuschläge auf die Einzelkosten anzugeben?

In jedem Lehrbuch zur Kalkulation sind die Zuschläge wie folgt definiert: Der Zuschlag für Baustellengemeinkosten (BGK) wird auf die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) angewendet und es ergeben sich dann die Herstellkosten. Auf die Herstellkosten wird der Zuschlag für AGK angewendet und es ergeben sich die Selbstkosten. Auf die Selbstkosten wird der Zuschlag für Wagnis + Gewinn angewendet und es ergibt sich der Angebotspreis. So - und nur so - versteht es auch die meiste Kalkulationssoftware.

Das Formblatt 221 (ehemals EFB-Preis 1a) verlangt jedoch die Angabe der Zuschläge nach einer anderen Definition. Dort werden die Zuschläge für BGK, AGK und W+G jeweils auf der Basis EKT verlangt. Die Vorgaben (also der Input) der Kalkulationssoftware muss also auf die andere Bezugsbasis umgerechnet werden. Wenn Ihre Kalkulationssoftware ein Formblatt EFB-Preis 1a generiert, sollte dies eigentlich automatisch richtig erfolgen. Bis vor kurzem zumindest war jedoch auch Software auf dem deutschen Markt, die in diesem Punkt fehlerhaft war.

Wenn Sie die Umrechnung per Hand vornehmen wollen oder müssen, kann Ihnen vielleicht dieses EFB-Formblatt (724 kB) als Beispiel eine kleine Hilfe sein.

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