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Gutachten zu Baukosten, Baukostenüberschreitung und sonstigen Mehrkosten


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Mehrkosten durch Annahmeverzug / Bauablaufstörungen bereits bei Baubeginn (2007)

Bei einer Baustelle (öffentlicher Auftraggeber) kommt es zunächst zu einer verspäteten Zuschlagserteilung und anschließend dadurch, dass das Baugelände nicht rechtzeitig bereitgestellt wird, zu einem Annahmeverzug des Auftraggebers. CEM ermittelt die Mehrkosten, die durch die Bauablaufstörungen von Baubeginn an entstehen (Textauszug als pdf (128 kB)).


Umstellungen im Bauablauf und ihre Auswirkungen auf Bauzeit und Baukosten (2007)

Bei einem Bauwerk der Verkehrsinfrastruktur wird durch verzögerte Genehmigungsverfahren und verschiedene Bauablaufstörungen der ursprünglich geplante Bauablauf nachhaltig verändert. Es kommt zu einer anderen Reihenfolge der Bauarbeiten mit einer deutlichen Verlängerung der Bauzeit und zu Mehrkosten, u. a. auch für Beschleunigung. Beides ist zwischen den Vertragsparteien streitig. CEM ermittelt in einem baubetrieblichen Gutachten den störungsmodifizierten Bauablaufplan.


Entschädigung nach BGB § 642 für Bauablaufstörungen (2007)

Ein Rohbau (öffentlicher Auftraggeber) wird wegen nicht rechtzeitig erbrachter Vorleistungen mit mehrmonatiger Verzögerung begonnen, gerät dadurch in eine Periode von Schlechtwetter und erfährt durch weitere Bauablaufstörungen eine Bauzeitverlängerung von mehr als einem halben Jahr. CEM ermittelt für den Auftragnehmer den Schadenersatz bzw. die Entschädigung nach BGB § 642.


Gutachten zu Bauzeitverlängerung und Mehrkosten durch Bauablaufstörungen, Schlechtwetter und Nachträge (2006)

Eine Baumaßnahme im Straßenbau dauert mehrere Monate länger als geplant. Der Auftragnehmer macht geltend, es sei durch Behinderungen zu Bauablaufstörungen und außerdem zu Zusatzleistungen gekommen, in deren Folge er in eine Periode von Schlechtwetter gekommen sei. CEM analysiert den Bauablauf und bewertet in einem Gutachten die Änderungen und Zusatzleistungen (Nachträge) im Hinblick auf ihre Wirkung bezüglich Bauzeit und Mehrkosten.


Bauzeitüberschreitung, Mehrkosten und Vertragsstrafe bei einem GÜ-Projekt (2006)

Bei einem über mehrere Jahre und in Etappen verlaufenden staatlichen Groß-Bauvorhaben, das als GÜ-Projekt durchgeführt wurde, entstand eine erhebliche Bauzeitüberschreitung. Vom GÜ wurden Mehrkosten und vom Bauherrn Vertragsstrafe geltend gemacht. CEM war beauftragt, unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen vertraglichen Randbedingungen die gegenseitigen Ansprüche der Vertragsparteien zu bewerten.


Bewertung von Mehrkosten im Tief- und Straßenbau; Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerung (2006)

Bei Arbeiten im Tief- und Straßenbau werden vom Auftragnehmer Mehrkosten infolge Bauablaufstörungen und wegen daraus resultierender Bauzeitverlängerung geltend gemacht. Es liegt ein vom AN beauftragtes baubetriebliches Gutachten vor. Der Auftraggeber beauftragt CEM mit der Überprüfung dieses Gutachtens und der auf dessen Basis beanspruchten Mehrkosten. Es stellt sich heraus, dass die Nachweisführung völlig unzureichend ist um einen zusätzlichen Vergütungsanspruch bzw. Schadenersatz begründen zu können.


Bauablaufstörung: Anspruch auf Bauzeitverlängerung und Mehrkosten versus Vertragsstrafe (2006)

Bei Bauleistungen für mehrere typengleiche Bauwerke an unterschiedlichen Standorten wird der Auftragnehmer durch Planungsverzögerungen, Änderungen des Bauentwurfs und verzögerte Vorunternehmerleistungen im Bauablauf tiefgreifend gestört. CEM erstellt in einem Gutachten einen störungsmodifizierten Terminplan und ermittelt die Dauer der jeweils vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer zu vertretenden Bauablaufstörung und Bauzeitverlängerung, getrennt für jede einzelne Baustelle. Trotz der dem Auftragnehmer per Saldo zuzubilligenden Bauzeitverlängerung und Mehrkosten hatte der Auftraggeber eine Vertragsstrafe geltend gemacht.


Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Abrechnung und Baukostenüberschreitung einer Baustelle im Straßenbau (2005)

Bei einer Baustelle im innerstädtischen Straßenbau wird eine erhebliche Mengenmehrung und damit eine drastische Baukostenüberschreitung festgestellt  -  allerdings sehr spät, nämlich erst bei der Abrechnung. Prof. Wanninger (CEM) prüft die Ordnungsmäßigkeit von Leistungsverzeichnis und Vergabe sowie den Verlauf des Controlling (Überwachung der Baukosten), mit dem ein Ingenieurbüro beauftragt war. Es werden Unzulänglichkeiten im Leistungsverzeichnis, bei der Vergabe und bei der Bauüberwachung der Baustelle festgestellt (Textauszug als pdf (36 kB)).


Gutachten zu einem Nachtrag wegen Mehrkosten gestörter Bauablauf (Produktivitätsverlust) und Bauzeitverlängerung (2005)

Bei einem Erweiterungsbau mit aufwändiger Gebäudetechnik werden vom AN als Nachtrag erhebliche Mehrkosten für Bauablaufstörungen (gestörter Bauablauf) und Bauzeitverlängerung geltend gemacht. Es liegt auch bereits ein fremdes baubetriebliches Gutachten vor, das jedoch hinsichtlich Produktivitätsverlust nicht ausreichend fundiert ist. CEM bewertet für den AG das vorliegende Gutachten und stellt dabei wesentliche Mängel in der adäquat-kausalen Nachweisführung fest.


Nachtrag für Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung und Baustellengemeinkosten: Gutachten zu Überprüfung und Bewertung der Kalkulation (2005)

Eine gewerbliche Baumaßnahme (Industriebau) verzögert sich in einzelnen Abschnitten um nahezu ein halbes Jahr. Der AN macht die Mehrkosten der Bauzeitverlängerung als Nachtrag geltend. Prof. Wanninger (CEM) überprüft für den Investor in einem Gutachten die Kalkulation des AN, insbesondere im Hinblick auf die Baustellengemeinkosten (BGK). (Textauszug als pdf (28 kB))


Bauablaufstörung (Baustillstand wg. Hochwasser) und nachfolgende Kündigung durch Auftragnehmer: Vergütungsanspruch für Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Baustellengemeinkosten (BGK) und Stillstandskosten (2004)

Bei einem Hochbauprojekt (öffentlicher Auftraggeber) entsteht eine Bauablaufstörung (als totaler Baustillstand) von unbestimmter Dauer. Der Auftragnehmer entschließt sich zur Kündigung des Vertrags, nachdem ein Ende der Behinderung nicht absehbar ist und durch den anhaltenden Baustillstand keine Perspektive zum Weiterbau mehr besteht. Über den Vergütungsanspruch bzw. Schadenersatz für Stillstandskosten und bezüglich Allgemeine Geschäftskosten (AGK) und Baustellengemeinkosten (BGK) kann keine Einigung erzielt werden. CEM bewertet den dem Auftragnehmer zustehenden Vergütungsanspruch bzw. den Schadenersatz. (Textauszug als pdf (32 kB))


Gutachten über Vergütungsansprüche (Nachträge) und Schadenersatz wegen Bauablaufstörungen (2003)

Bei einer öffentlichen Baumaßnahme für eine Kommune werden vom Auftragnehmer Ansprüche auf Schadenersatz infolge von Bauablaufstörungen (Behinderungen) und Vergütungsansprüche (Nachträge) erhoben. CEM bewertet im Auftrag des Bauherrn in einem Gutachten die Richtigkeit und Qualität der Nachweisführung durch den Auftragnehmer. (Textauszug als pdf (52 kB))


Technische Nachträge für zusätzliche Leistungen und Mehrkosten für Bauablaufstörungen / Behinderung (2003)

Bei einer öffentlichen Baumaßnahme kommt es infolge verspäteter Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers und infolge fehlerhafter Planung zu Bauablaufstörungen bzw. Behinderung und somit zu erheblichen Mehrkosten. Außerdem werden vom Auftragnehmer Nachträge für zusätzliche Leistungen vorgelegt. CEM bewertet die technischen Nachträge und erstellt eine Bauablaufanalyse unter Wertung der Bauablaufstörungen bzw. Behinderung.


Vergütungsansprüche vom Generalunternehmer (GU) für Nachträge und Schadenersatz infolge Bauablaufstörungen; Schiedsverfahren (2003)

Durch Verzögerungen bei der Baugenehmigung und bei der Erstellung der Ausführungsplanung entstehen bei der Sanierung eines Altbaus Terminprobleme und Mehrkosten. Der Generalunternehmer erhebt Vergütungsansprüche (Nachträge) sowie Forderungen nach Schadenersatz und löst ein vertraglich vereinbartes Schiedsverfahren aus. Prof. Wanninger (CEM) bewertet im Auftrag des Bauherrn die Bauablaufstörungen und die Angemessenheit der vom Generalunternehmer im Schiedsverfahren erhobenen Ansprüche auf Vergütung und Schadenersatz. (Textauszug als pdf (32 kB))


Gutachten zur Angemessenheit der Vergütungsansprüche bei einem Auslandsbau; gestörter Bauablauf; Abrechnung für einen Selbstkostenerstattungsvertrag nach Preisrecht VO PR 1/72 (2002-2003)

Zwischen einer Dienststelle der öffentlichen Hand und einem Generalunternehmer sind Fragen der Zulässigkeit nach Preisrecht (VO PR 1/72) für die Schlussrechnung einer Baustelle im Auslandsbau streitig (gestörter Bauablauf unter Extrembedingungen). CEM bewertet im Gutachten die Abrechnung durch den Generalunternehmer und seine Vergütungsansprüche auf ihre Zulässigkeit nach Preisrecht (Selbstkostenerstattungsvertrag). (Textauszug als pdf (44 kB))


Schadenersatz bei einer Bauzeitverlängerung infolge Bauablaufstörung in der Gebäudetechnik (2002)

Bei der grundlegenden Sanierung eines Gebäudes (öffentlicher Auftraggeber) kommt es zu erheblichen zeitlichen Verschiebungen und durch Bauablaufstörung zu weiterer Bauzeitverlängerung. CEM bewertet für einen Leistungsbereich der Gebäudetechnik die infolge Bauablaufstörung resultierenden angemessenen Ansprüche auf Vergütung und Schadenersatz.


Gestörter Bauablauf und Beschleunigung zur Einhaltung der Bauzeit bei einem Straßenbau (Sanierung) (2001)

Bei einem innerstädtischen Straßenbau (Sanierung) entsteht durch Änderungen im Bauablauf und unzureichende Koordination bei der Sanierung der Leitungen ein gestörter Bauablauf, der zur Einhaltung der vereinbarten Bauzeit erheblichen Mehraufwand für eine Beschleunigung zur Folge hat. CEM bewertet die dem Auftragnehmer daraus zustehenden Ansprüche auf Vergütung und Schadenersatz.


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