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Gutachten zu Baupreisermittlung, Baukosten und Kalkulation


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Kalkulation der Lohnstunden angemessen? (2010)

Einem osteuropäischen Unternehmen wird von der zuständigen deutschen Behörde vorgeworfen, Sozialbeiträge hinterzogen zu haben. Die von ihm gemeldeten Lohnstunden seien nach den "Erfahrungen der Behörde" nicht ausreichend, um die beauftragte Leistung zu erbringen; folglich sei von einem Vergehen auszugehen. CEM ermittelt unabhängig die angemessene und erforderliche Stundenanzahl.


Schlussrechnung bei gekündigtem Pauschalvertrag (2009)

Sowohl über den Leistungsstand als auch über die Preisermittlungsgrundlage (Urkalkulation) bei einem gekündigten Pauschalvertrag besteht keine Einigkeit zwischen den Vertragsparteien. Die Preisermittlungsgrundlage wird gutachterlich rekonstruiert und für die Prüfung der Schlussrechnung zugrunde gelegt (Gutachten für Schiedsgericht).


Kosten für vergebliche Baustelleneinrichtung (2009)

Aufgrund einer unzutreffenden Baugrundbeurteilung muss das Verfahren zur Herstellung einer Leitung (Gewässerquerung als Düker) grundlegend umgestellt werden. Es sind jedoch bereits (frustrierte) Kosten einer Baustelleneinrichtung angefallen, die nun in dieser Art nicht mehr benötigt wird. Über die Ermittlung der Kosten nach Urkalkulation und deren Angemessenheit ist ein Rechtsstreit anhängig (Gerichtsgutachten).


Eventualposition als Preisermittlungsgrundlage für Nachtrag? (2009)

Für eine Teilleistung ist vertraglich eine Eventualposition (mit ausgewiesener Menge, keine NEP-Position) vorgesehen. Im Zuge der Bauausführung wird innerhalb des LV-Titels eine Leistung erforderlich, für die der AN die hier jedoch unzutreffende Eventualposition heranzieht. Die LV-Menge wird um das mehr als 800-fache überschritten. Es kommt zum Rechtsstreit über die zutreffende Vergütung (Gerichtsgutachten).


Baukosten und Abrechnung bei einer Sanierung im Wohnungsbau (2009)

Eine Umbaumaßnahme einschließlich Sanierung im Wohnungsbau führt zu Streit, inwieweit bestimmte Leistungen bei der aktuellen Maßnahme erforderlich waren und ausgeführt wurden oder bereits einige Jahre zuvor bei einer vorangegangenen Umbaumaßnahme erfolgten (Gerichtsgutachten OLG).


Kündigung: Vergütung abzüglich ersparte Aufwendungen (2009)

Ein Vertrag über die Aufbereitung und Entsorgung von Bodenmaterial wird vom Auftraggeber "frei" gekündigt. Es kommt zu keiner Einigung über die "Vergütung abzüglich ersparte Aufwendungen" und in der Folge entsteht ein Rechtsstreit. Eine Urkalkulation liegt nicht vor; vom Auftragnehmer wird eine Kalkulation im Nachhinein erstellt. Prof. Wanninger (CEM) hatte die ersparten Aufwendungen zu ermitteln (Gerichtsgutachten OLG).


Abrechnung bei Änderungen im Mieterausbau (2008)

Ein Ankermieter bei einem Bürogebäude hat Änderungswünsche, für deren Abrechnung vertragliche Regelungen vorliegen. CEM überprüft, inwieweit die vorgelegten Mehrkosten diesen Regularien entsprechen.


Kosten einer Sanierung und technischer Minderwert (2008)

Für bauliche Schäden bei einer Gewerbeimmobilie waren die Kosten der Sanierung (unter erschwerten Bedingungen) zu ermitteln; für nicht behebbare Schäden und Mängel war ein technischer Minderwert zu ermitteln (gerichtliches Teilgutachten).


Schadensfall im Tiefbau (2008)

Bei Arbeiten im innerstädtischen Leitungsbau wird vom Betreiber einer vorhandenen Leitung geltend gemacht, dass diese während der Bauarbeiten beschädigt worden sei. Prof. Wanninger (CEM) erstellt ein Gutachten zu Sachverhalt und Kosten (Gerichtsgutachten).


Gekündigter Bauvertrag: Wie ist die nicht erbrachte Bauleistung abzurechnen? (2008)

Nach einer Kündigung aus wichtigem Grund wird im Berufungsverfahren festgestellt, dass es sich um eine (ungewollt) "freie Kündigung" handelt. Es ist somit für den Bauvertrag die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen abzurechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Leistung als Eigenleistung wie kalkuliert, der größere Teil aber durch bereits beauftragte Nachunternehmer hätte erbracht werden sollen. Außerdem sind die abzurechnenden Mengen streitig. Prof. Wanninger (CEM) ist mit einem Gerichtsgutachten beauftragt (OLG).


Schätzung von Baukosten für einen Rohbau (2007)

Zwischen den Parteien sind die voraussichtlichen Baukosten für den Rohbau einer großen innerstädtischen Baumaßnahme streitig. Es liegen widersprüchliche Angaben vor. CEM unternimmt eine gutachterliche Kostenschätzung.


Pauschalvertrag: Nachträgliche Bestimmung einer Preisermittlungsgrundlage / Ur-Kalkulation nach einer Kündigung (2007)

Nach Kündigung bei einem Bauvertrag (Pauschalvertrag) ist eine Grundlage für die Abrechnung herzustellen, die insbesondere eine Abgrenzung der erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen ermöglichen soll. Eine Urkalkulation im eigentlichen Sinne existiert nicht bzw. wird vom AN nicht offengelegt. Stattdessen wird ein nachträglich erstelltes LV vorgelegt, das mehrere Widersprüche bzw. Inkonsistenzen enthält. Prof. Wanninger (CEM) war als Sachverständiger beauftragt, eine schlüssige Grundlage für die Abrechnung zu erstellen (gerichtliches Gutachten).


Angebote auf Basis Einheitspreis: Sind die Preise üblich und angemessen? (2006)

Ein gerichtlicher Sachverständiger für ein selbständiges Beweisverfahren nimmt eine umfangreiche Beweisaufnahme vor und ermittelt für Mängel bzw. Schäden die Kosten für deren Beseitigung. Der Antragsteller im Beweisverfahren holt von Unternehmern Angebote ein, deren Preise erheblich über den vom SV ermittelten Kosten liegen. Prof. Wanninger (CEM) wird mit Beweisbeschluss beauftragt, die Angebote hinsichtlich Einheitspreis nach dem Kriterium "üblich und angemessen" zu bewerten (gerichtliches Gutachten).


Erhebliche Mindermengen bei der Abrechnung / Mehr-/Mindermengen-Ausgleichsrechnung nach VOB/B § 2 Nr. 3 (2006)

Bei einem Auftrag über Bauleistungen im Leitungsbau werden die Vertragsmengen erheblich unterschritten. Nur bei wenigen Positionen des LV kommt es zu Mengenüberschreitungen. Prof. Wanninger (CEM) ist beauftragt, die dem AN per Saldo zustehenden untergedeckten Gemeinkosten sowie W+G im Wege einer Mehr-/Mindermengen-Ausgleichsrechnung zu ermitteln (gerichtliches Gutachten). (Textauszug als pdf (52 kB))


Vergütungsanspruch und Aufmaß / Abrechnung einer Bauleistung nach Kündigung durch den Auftraggeber (2005)

Der Auftraggeber spricht für einen Bauvertrag (Rohbau) eine Kündigung aus. Über die Abrechnung der bis zur Kündigung erbrachten Bauleistung und den Vergütungsanspruch entsteht ein Rechtsstreit. Dieser betrifft - neben streitigen Mängeln - Aufmaß und Abrechnung der Bauleistung, aber auch die Frage, inwieweit einzelne Teile der Bauleistung überhaupt erbracht worden sind (Gerichtsgutachten). (Textauszug als pdf (40 kB))


Gutachten zu Aufmaß, Abrechnung und Baupreisermittlung von Bauleistungen (einschl. Nachträge) im Rohbau und Ausbau / Trockenbau (2004)

Zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist im Rahmen der Schlussrechnung das Aufmaß (nach Zeichnungen) und die Abrechnung für die Bauleistungen im Rohbau und Ausbau einschließlich Trockenbau streitig. Außerdem besteht kein Einvernehmen über die Baupreisermittlung für geänderte Leistungen (Nachträge). Prof. Wanninger ( CEM) bewertet als Sachverständiger in seinem Gutachten die Mengenermittlung / Abrechnung für die Vertragsleistung und die Baupreisermittlung für die Nachträge (Gerichtsgutachten).


Durch Gutachter ermittelte Baukosten (Kalkulation) als Basis für anrechenbare Kosten von Ingenieurleistungen nach HOAI (2004)

Ein Planungsbüro beansprucht für ausgeführte Ingenieurleistungen ein Honorar nach HOAI. Eine Kostenfeststellung der Baukosten nach HOAI hat nicht stattgefunden und ist auch aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich. Prof. Wanninger ( CEM ) ermittelt als Gutachter die Herstellkosten des Bauwerks (Kalkulation der Baukosten) als Basis für fiktive anrechenbare Kosten nach HOAI (gerichtliches Gutachten).


Gutachten über Aufmaß / Abrechnung bzw. übliche und angemessene Vergütung für Nachträge im Trockenbau (2004)

Bei Leistungen im Innenausbau (Trockenbau) besteht für eine Vielzahl von LV-Positionen der Nachträge keine Einigkeit zwischen Generalunternehmer (GU) und Nachunternehmer (NU) über Aufmaß und Abrechnung bzw. die Höhe der Vergütung. Prof. Wanninger (CEM) erstellt ein Gutachten über die übliche und angemessene Vergütung (gerichtliches Gutachten). (Textauszug als pdf (36 kB))


Baupreisermittlung (angemessene Vergütung) für eine Leistung im Ingenieurbau / Stahlbau (2004)

Bei einem Ingenieurbau wurde zwischen Generalunternehmer (GU) und Nachunternehmer (NU) ein Bauvertrag abgeschlossen und die Bauleistung wurde fertiggestellt. Eine rechtswirksame Vergütung wurde jedoch nicht vereinbart; es kam zum Rechtsstreit. Prof. Wanninger (CEM) ermittelt als Sachverständiger in einem Gutachten die "angemessene Vergütung" für den Stahlbau. Eine "übliche Vergütung" konnte aufgrund der Besonderheiten des Bauwerks nicht ermittelt werden (gerichtliches Gutachten).


Gutachten über Vergütungsansprüche (Nachträge) und Schadenersatz wegen Bauablaufstörungen (2003)

Bei einer öffentlichen Baumaßnahme für eine Kommune werden vom Auftragnehmer Ansprüche auf Schadenersatz infolge von Bauablaufstörungen (Behinderungen) und Vergütungsansprüche (Nachträge) erhoben. CEM bewertet im Auftrag des Bauherrn in einem Gutachten die Richtigkeit und Qualität der Nachweisführung durch den Auftragnehmer. (Textauszug als pdf (52 kB))


Technische Nachträge für zusätzliche Leistungen und Mehrkosten für Bauablaufstörungen / Behinderung (2003)

Bei einer öffentlichen Baumaßnahme kommt es infolge verspäteter Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers und infolge fehlerhafter Planung zu Bauablaufstörungen bzw. Behinderung und somit zu erheblichen Mehrkosten. Außerdem werden vom Auftragnehmer Nachträge für zusätzliche Leistungen vorgelegt. CEM bewertet die technischen Nachträge und erstellt eine Bauablaufanalyse unter Wertung der Bauablaufstörungen bzw. Behinderung.


Vergütungsansprüche vom Generalunternehmer (GU) für Nachträge und Schadenersatz infolge Bauablaufstörungen; Schiedsverfahren (2003)

Durch Verzögerungen bei der Baugenehmigung und bei der Erstellung der Ausführungsplanung entstehen bei der Sanierung eines Altbaus Terminprobleme und Mehrkosten. Der Generalunternehmer erhebt Vergütungsansprüche (Nachträge) sowie Forderungen nach Schadenersatz und löst ein vertraglich vereinbartes Schiedsverfahren aus. Prof. Wanninger (CEM) bewertet im Auftrag des Bauherrn die Bauablaufstörungen und die Angemessenheit der vom Generalunternehmer im Schiedsverfahren erhobenen Ansprüche auf Vergütung und Schadenersatz. (Textauszug als pdf (32 kB))


Gutachten zur Angemessenheit der Vergütungsansprüche bei einem Auslandsbau; gestörter Bauablauf; Abrechnung für einen Selbstkostenerstattungsvertrag nach Preisrecht VO PR 1/72 (2002-2003)

Zwischen einer Dienststelle der öffentlichen Hand und einem Generalunternehmer sind Fragen der Zulässigkeit nach Preisrecht (VO PR 1/72) für die Schlussrechnung einer Baustelle im Auslandsbau streitig (gestörter Bauablauf unter Extrembedingungen). CEM bewertet im Gutachten die Abrechnung durch den Generalunternehmer und seine Vergütungsansprüche auf ihre Zulässigkeit nach Preisrecht (Selbstkostenerstattungsvertrag). (Textauszug als pdf (44 kB))


Gutachten zur Abrechnung von Halbfertigteildecken (Filigrandecken) und Bewehrung gemäß Bauvertrag (2002)

Zwischen einem Generalunternehmer und dem Nachunternehmer Rohbau besteht kein Einvernehmen über die nach Bauvertrag heranzuziehende Art der Abrechnung für die Bewehrung von Halbfertigteildecken (Filigranplatten, Filigrandecken) mit Ortbetonergänzung. CEM bewertet in einem Gutachten die Vorgehensweise der beiden Parteien bei der Abrechnung und bei der Rechnungsprüfung. (Textauszug als pdf (56 kB))



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