CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


: Startseite : CEM + Personen : Aktuelles : Profil + Leistungen : Sachverständige
: Downloads : FAQ Baubetrieb : Kontakt : Datenschutz
: Suchen : Intern

Startseite > FAQ Baubetrieb  > Bewehrung

Bewehrung (LV-Position für "alle Durchmesser"?)

Wie sollte Bewehrung fairerweise ausgeschrieben werden?

Die folgenden Anmerkungen gelten zunächst nur für öffentliche Auftraggeber, sollten jedoch auch für private Auftraggeber Anlass sein, über eine faire Ausschreibungs- und Vertragspraxis nachzudenken.

Für das Erstellen von Leistungsverzeichnissen für Bewehrungsarbeiten sieht das Standardleistungsverzeichnis STLB-Bau mehrere alternative Möglichkeiten vor, den Durchmesserbereich des Betonstahls zu definieren: "ohne Angabe", "alle Durchmesser", Durchmesserbereiche "... bis", "über ... bis ...". Letztere Variante führt zu der Konsequenz, dass bei üblichen Hochbauten mit Bewehrungsdurchmessern zwischen 8 mm und 28 mm für die Leistung "Betonstahl liefern, schneiden, biegen und verlegen" vier Positionen, gestaffelt nach Durchmesserbereichen, auszuschreiben wären.

Das Standardleistungsbuch STLB-Bau macht keine Vorgaben, wann welche Formulierung zu den Durchmessern zu verwenden wäre. Allerdings ist hier auf VOB/C DIN 18331 "Betonarbeiten" zu verweisen. Dort findet sich unter Abschnitt "0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" im Unterabschnitt 0.2.8 der eindeutige Hinweis, dass Beton- und Spannstahl nach "Mengen, Sorten und Maßen" auszuweisen ist.

Eine Ausschreibung nach Durchmessern – zumindest jedoch nach Durchmessergruppen – kann dann wohl verlangt werden.

Ein Beitrag zu diesem Thema unter dem Titel "Fairness vs. Praxis — Risikoallokation am Beispiel Bewehrung" (5,5 MB) wurde im Rahmen einer Festschrift veröffentlicht.