CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


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Download zu Baubetrieb und Baubetriebswirtschaft


CEM Consultants® GmbH stellt Ihnen hier Informationen aus dem Bereich Bauwirtschaft und Baubetrieb als PDF zum Herunterladen (Download) zur Verfügung.



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Interessante Gerichtsurteile zu Preisermittlung, Abrechnung und Bauablaufstörungen >

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Historische Dokumente und Vertragsbedingungen zu Bauwirtschaft und Baubetrieb >




Publikationen öffentlicher Auftraggeber und ähnlicher Stellen

Zum Download:    Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben mit jeweils gleichlautendem Erlass vom 25. März 2022 aus Anlass des Ukraine-Kriegs und damit verbundenen Preissteigerungen und Materialengpässen Sonderregelungen für die Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung herausgegeben.

Mit Erlass vom 22.06.2022 des BMWSB wurden die Regelungen ergänzt bzw. abgeändert. Stoffpreisgleitklauseln sind – abweichend vom Erlass vom 25.03.2022 – jetzt auch für dort nicht ausdrücklich benannte Stoffe zulässig. Zudem wurde die Aufgreifschwelle auf 0,5 Prozent abgesenkt. Besonders wichtig: Sollte der Basiswert 1 für die Vergabestelle nicht oder nur mit großem Aufwand ermittelbar sein, kommt das neue Formblatt 225a zur Anwendung. Dort wird der Basisstoffpreis vom Bieter entsprechend seinem Kalkulationsansatz eingetragen. Gefahr für den Bieter: Bei Nichtangabe des Stoffpreises erfolgt Ausschluss. Erlass mit Wirkung zum 30.06.2023 wieder aufgehoben, Formblatt 225a bleibt jedoch gültig.

Zum Download:    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Gültigkeit für den von ihm verantworteten Bundeshochbau per Erlass vom 21. Mai 2021 Richtlinien zum Formblatt 225 (Stoffpreisgleitklausel) des VHB im Zusammenhang mit "Lieferengpässen und Stoffpreisänderungen diverser Baustoffe" mit umfangreichen Erläuterungen zur Ermittlung der Indizes von DESTATIS herausgegeben.

Zum Download:    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Gültigkeit für den von ihm verantworteten Bundeshochbau per Erlass vom 23. März 2020 Handlungsanleitungen für bauvertragliche Fragen im Zusammenhang mit COVID-19 geliefert. Ergänzend wurde mit Datum 17.06.2020 ein Erlass zum Umgang mit Mehrkosten am Bau herausgegeben, ergänzt durch das neue Formblatt 217 zum VHB. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich dem mit wortgleichem Erlass vom 22.06.2020 angeschlossen – ohne Formblatt. Diese Erlasse gelten zwar nur unmittelbar für den Bundesbau, könnten aber dennoch beispielhaft für den Baubereich ingesamt sein.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit Erlass vom 01. März 2022 den früheren Corona-Erlass vom 23. März 2020 für Vergabeverfahren mit Angebotsfrist nach dem 20.03.2022 wieder aufgehoben.

Zum Download:    Eine Baumaßnahme des öffentlichen Hochbaus mit unangenehmer Entwicklung: Drucksache 22/2109 der Hamburgischen Bürgerschaft vom 10.11.2020 "Kostenentwicklung beim Neubau am Geomatikum (Haus der Erde) der Universität Hamburg am Campus Bundesstraße". (606 kB, 12 Seiten)

Zum Download:    Ein Bericht mit vielen Facetten über ein aus dem Ruder gelaufenes Projekt: Bericht des Untersuchungsausschusses zum Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte der Bremischen Bürgerschaft vom 13.04.2015 (3,9 MB, 338 Seiten).

Zum Download:    Manchmal kann auch ein Blick über die Grenze hilfreich sein: Leitfaden zum Nachtragsmanagement bei Bau- und Baudienstleistungen der Schweizerischen Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) Ausgabe 2012. Mit einem "Faktenblatt" zu Bauablaufstörungen (im Anhang).

Zum Download:    Als abschreckendes Beispiel:     Der Abschlussbericht über die externe Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg zu Limburg vom 14.02.2014, ursprünglich veröffentlicht vom SPIEGEL; Umfang 108 Seiten (17,9 MB). Besonders aufschlussreich die Seiten 76 bis 80 zum Nachtragsmanagement und zu den (Doppel-)Honoraren der Planer. Ein Lehrstück, wie man es nicht machen sollte.

Zum Download:   Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses Berlin unter Hinzuladung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie zum Thema Verzögerungen beim Flughafen BER vom 18.05.2012, Umfang 56 Seiten (256 kB).

Zum Download:   Gemeinsamer Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder: " Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten" vom 14.09.2011, Umfang 50 Seiten plus Anhang (761 kB).

Zum Download:   Sachstandsbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Elbphilharmonie" (3,2 MB) als Drucksache 19/8400 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21.01.2011. Ein Lehrstück in Sachen "Bauen" und "Baukultur" mit ausschnittweisen Wortprotokollen aus den Zeugenvernehmungen. Fortsetzung hierzu als Sachstandsbericht vom 30.09.2011 Drucksache 20/1924 (79 kB). Und hier noch etwas zur Vorgeschichte: Sachstandsbericht zum 23.12.2008 als Drucksache 19/1841 (418 kB).

Zum Download:   Ein Sonderbericht des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg: " Kostenstabiles Bauen" vom 08.07.2010. Die ersten 50 Seiten befassen sich mit grundlegenden Aspekten zum Planen (vor Baubeginn); es folgen Auswertungen zu Fehlentwicklungen bei einer Baumaßnahme mit einer Verdoppelung der budgetierten Kosten (3,6 MB).

Zum Download:   Ein Bauherr greift nicht gegen seinen Architekten ein, der entgegen Bauherren- und Nutzerwunsch "architektonische Aufbesserungen" durchsetzt. Baukostenüberschreitung 26,5 %, Bauzeitverlängerung 24 Monate: Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs des Freistaates Sachsen (Auszug; 3,5 MB).

Zum Download:   Nachdenkliches und Änderungsvorschläge zum Vergaberecht: Öffentliches Beschaffungswesen (244 kB), ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 12.05.2007, mit nachdenklich stimmenden Anmerkungen u. a. zu vergabefremden Aspekten, Transparenz und Auffassungen der EU-Kommission.

Zum Download:   Herausgegeben gemeinsam vom Bundesrechnungshof und dem Tschechischen Rechnungshof: Gemeinsamer Bericht zu den unterschiedlichen Baukosten der Autobahn Dresden - Prag auf deutscher und auf tschechischer Seite (2138 kB) mit dem (erstaunlichen?) Ergebnis, dass Brücken und Tunnel auf tschechischer Seite deutlich teurer sind.

Zum Download:   Immer wieder aktuell: Zwei Papiere aus sehr unterschiedlichen Quellen. Zum einen der Leitfaden zur Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Absprachen und korruptiver Verhaltensweisen (236 kB), herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie; zum anderen die Schrift Hinweise und Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung im Straßenbau (68 kB), herausgegeben vom Bundesrechnungshof 1998 und unvermindert aktuell, nicht nur für den Straßenbau.

Zum Download:   Auch wenn es nicht ganz hierher passt: Die Monopolkommission hat am 30.06.2006 ihr Hauptgutachten XVI "Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor" veröffentlicht. Daraus als Ausschnitt Freiberufliche Dienstleistungen im Baubereich (128 kB), also zum Thema HOAI. Fazit der Monopolkommission: Weg mit dem staatlichen Preisrecht, HOAI nur noch als nicht bindender Referenztarif.

Zum Download:   Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bonn hat in einem Forschungsauftrag durch das Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der TU Braunschweig die Auswirkungen der Nachprüfungsverfahren nach GWB auf die Baukosten bei Baumaßnahmen des Bundes untersuchen lassen (pdf 2167 kB).

Zum Download:   Erlass B 15 - 0 1080 - 114 vom 28.10.2004 Wertung unangemessen niedriger Preise von Teilleistungen (Bundeshochbau) (144 kB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Erlass bezieht sich auf das auf dieser Seite unten aufgeführte BGH-Urteil Az X ZB 7/04.

Zum Download:   Auszug aus dem Ergebnisbericht 2004 des Bundesrechnungshofs zu Bemerkungen 2002: Bearbeiten von Nachträgen und Schlussrechnungen bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen (108 kB). Der Bundesrechnungshof empfiehlt, Umfang und Inhalt von Nachtragsvereinbarungen als Qualitätsmerkmal der Planungstätigkeit und der Ausschreibung aufzufassen.

Zum Download:   Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 25/2004 vom 25.11.2004 Wertung von Spekulationsangeboten (Bundesstraßenbau) (32 kB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Erlass bezieht sich ebenfalls auf das auf dieser Seite unten aufgeführte BGH-Urteil Az X ZB 7/04. Hinweis: Dieses Rundschreiben wird von der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsens beim Regierungspräsidium Leipzig als "in dieser Form schlicht und ergreifend vergaberechtswidrig" bezeichnet (Az 1/SVK/073-05 vom 12.07.2005)

Zum Download:    VHB 2002 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen vom 01.04.2004 (696 kB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Zum Download:    VHB 2008 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen Stand: Dezember 2007 (176 kB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Zum Download:    VHB 2008 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen Stand: April 2016 (1,5 MB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Zum Download:    VHB 2017 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen Ausgabe 2017 (1,9 MB) herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Zum Download:    Wirtschaftlichkeit der Vergabe an Billigstbieter im Bereich des Bundesfernstraßenbaues und der Bundeshochbauten (328 kB). Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung für den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 2003

Zum Download:    Bericht über die Ursachen der Kostensteigerung beim Neubau der Pinakothek der Moderne des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus dem Jahre 2002, mit aufschlussreichen Vergleichswerten diverser Museumsbauten der 90er Jahre (128 kB). Zitat: "Angesichts der hohen Bedeutung der Baumaßnahme wäre eine straffe und effiziente Projektorganisation mit einem verantwortlichen Entscheidungsgremium und einem qualifizierten Projektteam für Projektsteuerung und Projektabwicklung notwendig gewesen." (Frage: Und das gab es also nicht?)


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Interessante Gerichtsurteile zu Preisermittlung, Abrechnung und Bauablaufstörungen

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 34/18) vom 08.08.2019 (205 kB)
Die Vergütungsanpassung bei Mehrmengen nach VOB/B § 2 Abs. 3 ist nicht mehr durch Fortschreibung der Urkalkulation, sondern nach tatsächlich erforderlichen Kosten und mit angemessenen Zuschlägen für AGK und W+G vorzunehmen, sofern die Vertragsparteien sich nicht auf eine andere Vorgehensweise (z. B. durch entsprechende vertragliche Regelungen) verständigt haben.

Achtung: Die im Urteil unter Rd.Nr. 36 erwähnten "Baustellengemeinkosten" als Bestandteil des Zuschlags sind nicht zutreffend; der Zuschlag enthält lediglich AGK und Gewinn (einschl. Wagnis). Im Urteil liegt ein "Redaktionsversehen" vor. Dies wurde im Urteil Az. VII ZR 10/19 vom 21.11.2019 unter Rd.Nr. 22 klargestellt.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: X ZR 100/16) vom 19.06.2018 (172 kB)
Mit interessanten Aussagen sowohl zum Thema Mischkalkulation als auch zur Unzulässigkeit spekulativer Preisbildung, mit einem Seitenhieb auf die Ausschreibungspraxis öffentlicher Auftraggeber, die genau derartiges eigentlich verhindern sollte.

Zum Download:    Hier drei Urteile des BGH zum Thema "Sittlich verwerfliches Gewinnstreben": BGH-Urteil (Az: VII ZR 201/06) vom 18.12.2008 zum Thema Bewehrung, BGH-Urteil (Az: VII ZR 68/10) vom 07.03.2013 zum Thema Trockenbau und BGH-Urteil (Az: VII ZR 116/12) vom 14.03.2013 ebenfalls zum Thema Trockenbau.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: X ZR 32/14) vom 11.11.2014 (147 kB)
Zur Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber einen Zuschlag auf ein Angebot erteilen darf, von dem er positiv weiß, dass ein wesentlicher Kalkulationsirrtum zu Ungunsten des Bieters vorliegt.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 16/17) vom 26.10.2017 (172 kB)
Mit einem überraschenden Urteil gewährt der BGH einem Unternehmer eine angemessene Entschädigung nach BGB § 642 nur noch für die direkte Dauer des Annahmeverzugs, nicht jedoch für Mehrkostem, die zwar aufgrund des Annahmeverzugs des Bestellers, aber erst nach Beendigung des Annahmeverzugs bei der Ausführung der verschobenen Werkleistung anfallen.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 19/11) vom 26.01.2012 (136 kB)
Sogenannte "Nullpositionen" im LV, die nicht durch Anordnung des AG entfallen, sondern durch Unwägbarkeiten beim Aufstellen des LV entstehen, werden nach VOB/B § 2 Abs. 3 behandelt. § 8 Abs. 1 ist nicht anwendbar, wenn der AG keine Kündigung erklärt.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 13/10) vom 30.06.2011 (160 kB)
Zum Thema: Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Pauschalvertrag, wenn der AG detaillierte Angaben zum Leistungsumfang im LV gemacht hat. Leitsatz: "Auf eine starre Risikogrenze von 20 % kann nicht abgestellt werden."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 65/10) vom 28.07.2010 (119 kB)
Leitsatz: Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Pflichten des Architekten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI (a. F., jetzt § 33 Anlage 11 n. F.) entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen.

Zum Download:   BGH-Urteil (Az: VII ZR 130/07) vom 09.07.2009 (94 kB)
Amtlicher Leitsatz: Ein Mangel eines Ingenieurwerkes kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 11/08) vom 11.05.2009 (132 kB)
Endlich Klarheit: Das lange erwartete Urteil des BGH zu den Preisanpassungsansprüchen des AN bei (durch Nachprüfungsverfahren) verzögerter Zuschlagserteilung.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 68/05) vom 13.07.2006 (72 kB)
Zur Abrechnung bei einem gekündigten Werkvertrag: "Feststellungen zur Höhe der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung sind, soweit möglich, auch dann zu treffen, wenn sich die Unrichtigkeit seiner Schlussrechnung daraus ergibt, dass der Auftragnehmer die kalkulatorischen Ansätze hinsichtlich der erbrachten Leistungen nachträglich zu hoch bewertet und so den Vergütungsanteil für die erbrachten Leistungen zum Nachteil des Auftraggebers zu Unrecht erhöht. Derartige Verschiebungen machen eine Schlussrechnung nicht insgesamt "unplausibel" und rechtfertigen nicht ohne weitere Feststellungen eine Klageabweisung." Weiter heißt es: "Gerade dann, wenn der Auftragnehmer nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags die erbrachten Leistungen prüfbar, aber sachlich fehlerhaft abgerechnet hat, gibt § 287 ZPO dem Gericht die Möglichkeit, den dem Auftragnehmer zustehenden Werklohn durch Schätzung zu ermitteln."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 202/04) vom 27.06.2006 (116 kB)
Zur Bedeutung der Leistungsbeschreibung, zur Prüfbarkeit von Rechnungen, zur Vorgehensweise bei fehlendem gemeinsamem Aufmaß, zum Bestreiten von Aufmaßen mit Prüfvermerken.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VI ZB 7/05) vom 23.05.2006 (72 kB)
Jetzt wissen wir es ganz genau. Die Kosten für ein Privatgutachten können (müssen aber nicht immer) erstattungsfähig sein: "Der Auftrag an den Privatsachverständigen war im konkreten Fall auch notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen. Über diesen Blickpunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist." So der BGH. Im Streitfall hatte ein Versicherer einen Sachverständigen zur Beurteilung eines Unfallschadens eingeschaltet. Versicherer haben also keine Sachkenntnis. Haben professionelle Teilnehmer am Baumarkt ebenfalls keine Sachkenntnis, z. B. bei der Aufarbeitung von Bauablaufstörungen?

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 146/04) vom 11.05.2006 (84 kB)
Achtung, der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert: Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkleistungen fällig (Leitsatz). "Vielmehr würde [https://www.cemconsultants.de.] eine Verzicht auf die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung dazu führen, dass der Unternehmer, ohne daß hierfür ein überzeugender Grund zu ersehen ist, selbst in denjenigen Fällen besser gestellt würde, in denen er Anlass zur Kündigung gegeben hat."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 63/04) vom 22.09.2005 (32 kB)
Hier ist es einem Auftragnehmer nach freier Kündigung des Auftraggebers gelungen, mit Hilfe eines Sachverständigen den Beweis zu führen, er hätte den gekündigten Auftragsteil statt in den kalkulierten 900 Arbeitsstunden in 535 Arbeitsstunden ausführen können. Grundlage für die ersparten Aufwendungen ist dieser Aufwand, selbst wenn der Kläger zunächst einen höheren Aufwand behauptet oder kalkuliert hat.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: X ZR 19/02) vom 07.06.2005 (37 kB)
Das entscheidende Urteil zu den Preis-Formblättern im Vergabehandbuch VHB (damals EFB-Preis 1a, 1b und 2, seit VHB 2008 Formblätter 221, 222 und 223). Leitsatz: "Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2 gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A führt."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: X ZR 166/04) vom 26.04.2005 (44 kB)
"Wird eine Leistung aufgrund eines Werkvertrags geschuldet und vergütet, so kann der Auftragnehmer dieselbe Leistung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht ein zweites Mal verlangen. Etwas anderes gilt, wenn der Auftraggeber in der Nachtragsvereinbarung eine gesonderte Vergütung selbständig anerkannt hat oder die Vertragsparteien sich gerade in Ansehung dieser Frage verglichen haben."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 225/03) vom 24.02.2005 (64 kB)
Interessant ab Seite 9: "Ein zur Untermauerung des Anspruchs aus § 6 Nr. 6 VOB/B vorgelegtes Privatgutachten ist qualifizierter Parteivortrag und deshalb vom Tatrichter vollständig zu berücksichtigen und zu würdigen. Wird eine auf § 6 Nr. 6 VOB/B gestützte Klage als unschlüssig abgewiesen, so muss sich aus den Entscheidungsgründen nachvollziehbar ergeben, warum der Sachvortrag die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm nicht erfüllt"

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 141/03) vom 24.02.2005 (56 kB)
In der gleichen Sache wie Az VII ZR 224/00 (siehe weiter unten), insbesondere die "haftungsbegründende Kausalität" betreffend: "Demjenigen Auftragnehmer, der sich durch Pflichtverletzungen des Auftraggebers behindert fühlt, ist es zuzumuten, eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, aus der sich die Behinderung sowie deren Dauer und Umfang ergeben. Ist ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 75/03) vom 17.06.2004 (44 kB)
"Die Abrechnungsregelungen der VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei der Auslegung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen kommt der Verkehrssitte maßgebliche Bedeutung zu, wenn Wortlaut und Sinn der Regelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Kommentierungen der VOB/C sind grundsätzlich keine geeignete Hilfe zu deren Auslegung."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 337/02) vom 17.06.2004 (32 kB)
"Ist es dem Auftragnehmer nicht mehr möglich, den Stand der von ihm bis zu Kündigung erbrachten Leistung durch Aufmaß zu ermitteln, weil der Auftraggeber das Aufmaß dadurch vereitelt hat, dass er das Bauvorhaben durch einen Drittunternehmer hat fertigstellen lassen, genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur prüfbaren Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung ermöglichen."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: X ZB 7/04) vom 18.05.2004 (56 kB)
Vergaberecht: "Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung auszuschließen."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: X ZR 218/01) vom 21.10.2003 (44 kB)
Beweislast für termingerechte Baudurchführung wenn kein Vertragstermin vereinbart ist: "Ist kein Vertragstermin vereinbart, hat der Unternehmer mit der Herstellung alsbald zu beginnen und sie in angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen, wobei die für die Herstellung notwendige Zeit in Rechnung zu stellen ist. Bei Streit, wann die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen ist, bleibt der Unternehmer insoweit für die maßgeblichen Umstände darlegungs- und beweispflichtig."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 79/02) vom 24.07.2003 (100 kB)
Hinweise des BGH in Sachen "Bevollmächtigung des Architekten zur Beauftragung / Anerkenntnis von Stundenlohnarbeiten" und "Einseitige Ermittlung von Abrechnungsmengen durch den Auftragnehmer / Bestreiten der Richtigkeit durch den Auftraggeber"

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 143/02) vom 22.05.2003 (40 kB)
Zum Anspruch des Auftragnehmers auf ein gemeinsames Aufmaß: "Bleibt der Auftraggeber dem Termin zum gemeinsamen Aufmaß fern und ist ein neues Aufmaß oder eine Überprüfung des einseitig genommenen Aufmaßes nicht mehr möglich, hat er im Prozeß des Auftragnehmers auf Zahlung des Werklohnes vorzutragen und zu beweisen, welche Massen zutreffend oder daß die vom Auftragnehmer angesetzten Massen unzutreffend sind."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VI ZB 56/02) vom 17.12.2002 (48 kB)
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 224/00) vom 21.03.2002 (88 kB) und in der gleichen Sache erneut BGH-Urteil (Az: VII ZR 141/03) vom 24.02.2005 (56 kB)
Anforderungen an den Nachweis für Schadenersatzansprüche infolge Bauablaufstörungen, insbesondere im Hinblick auf "Bauen nach Vorabzugsplänen"

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR185/98) vom 21.10.1999 (324 kB)
Das berühmte BGH-Urteil ("Vorunternehmer II") zum § 642 BGB parallel zu VOB/B § 6 Nr. 6.

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 393/98) vom 28.10.1999 (20 kB)
Das wegweisende BGH-Urteil zur Kooperationspflicht: "Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen."

Zum Download:    BGH-Urteil (Az: VII ZR 73/98) vom 14.01.1999 (52 kB)
Aus dem Leitsatz: "Der Auftragnehmer kann sich auch dann auf fehlendes Verschulden berufen, wenn er eine Behinderung nicht gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B angezeigt hat."

Das heißt auf Deutsch: Auch wenn der AN eine Behinderungsanzeige unterlassen hat (oder erst mit Verzögerung erstellt), kann gegen ihn wegen dieses Sachverhalts keine Vertragsstrafe wegen Bauzeitüberschreitung geltend gemacht werden. Allerdings kann der AN auch keine Mehrkosten geltend machen.

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Publikationen CEM

Zum Download:   Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger: Formblätter der öffentlichen Auftraggeber - ein Hilfsmittel zur Transparenz der Kalkulation? (176 kB). Im Original erschienen in BauPortal 12/2014.

Zum Download:   Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger zur Festschrift Prof. Zimmermann (TU München) 60 Jahre (2012): Fairness vs. Praxis - Risikoallokation am Beispiel Bewehrung (2 MB)

Zum Download:   Dr.-Ing. Steffen Greune: Produktivitätsminderungen – Anwendung der "Measured Mile"-Methode in den USA. Beitrag in IBB-Aktuell Braunschweig April 2012 (131 kB)

Zum Download:   Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger zum Braunschweiger Baubetriebsseminar 2011: Unternehmerische Kalkulation und Einheitsformblätter - auf ewig unvereinbar? (346 kB)

Zum Download:   Dipl.-Ing. Nina Poppmann: "Problemfelder einer konkreten bauablaufbezogenen Untersuchung" (111 kB). Beitrag zu Heft 50 der Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb der TU Braunschweig (2010).

Zum Download:   Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger zu einer Festschrift (Darmstadt 2009): Der ex-post-Nachtrag - eine unüberwindliche mentale Hürde? (172 kB)

Zum Download:   Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger zu einer Festschrift (Graz 2009): Formblätter der öffentlichen Auftraggeber - ein Beitrag zur Kalkulationskultur? (312 kB)

Zum Download:   Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2009 am 27.02.2009: Ist erfolgreiche Beschleunigung messbar? (168 kB)

Zum Download:   Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2008 am 15.02.2008: Ausgewählte kündigungsbedingte Probleme der Abrechnung (148 kB)

Zum Download:   Vortrag von Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. F. Kumlehn und Dipl.-Ing. A. Freiboth beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2006 am 17.02.2006: Probleme der Entschädigungsberechnung gemäß § 642 BGB: Ein Bewertungsbeispiel (796 kB)

Zum Download:   Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2006 am 17.02.2006: Die ordnungsgemäße Kalkulation: ein unbestimmter baubetrieblicher Begriff (404 kB)

Zum Download:   Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2004 am 13.02.2004: Von den Kosten zum Preis und wieder zurück - die prüfbare Kalkulation als Traum (608 kB)

Zum Download:   Vortrag von Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. F. Kumlehn beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2003 am 14.02.2003: Problemfelder bei der Bewertung von Bauablaufstörungen (548 kB)

Zum Download:   Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2003 am 14.02.2003: Behinderungen und Nachträge - neue Probleme in der neuen Realität (456 kB)


Weitere Veröffentlichungen der hier genannten Verfasser finden Sie auf der Seite des IBB der TU Braunschweig.


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CEM-Vertragsmuster und Vertragsbedingungen

Zum Download:   Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (52 kB) im Rahmen der CEM Consultants Prof. Wanninger + Comp. GmbH

Zum Download:    Muster einer Schiedsgutachtenabrede (Schiedsgutachtenvereinbarung) der IHK Berlin (72 kB)


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Historische Dokumente und Vertragsbedingungen zu Bauwirtschaft und Baubetrieb

Zum Download:    Dipl.-Ing. Hans Kreißelmeier: Grundsätzliches zur Kalkulation (3,7 MB)
"Vortrag gehalten auf der Hauptversammlung des Reichsverbands Industrieller Bauunternehmungen e. V. in der Hauptversammlung am 27. September 1929 in Stuttgart." Sehr viel Wahres, das auch heute noch Gültigkeit hat.

Zum Download:    Preisrechtliche Verordnung des Herzogs Carl zu Braunschweig und Lüneburg 1764 (268 kB)
"Verordnung die Abstellung des Wuchers und der übertriebenen Preise und Arbeitslöhne betreffend" Braunschweig 1764. Erlassen nach Ende des Siebenjährigen Krieges richtet sich die Verordnung u. a. an "Professionisten, Handwerker und Arbeitsleute". Über die Wirkung der Verordnung ist nichts bekannt.

Zum Download:    Avertissement der Kaiserlich Königlichen Regierung Österreichs 1767: Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb für den Bau einer wasserbaulichen Infrastrukturanlage (340 kB)

Zum Download:    Belidor: Muster für einen Konzessionsvertrag zu Bau und Betrieb eines Kanals (PPP-Modell) anno 1769 (716 kB). In der "Architectura Hydraulica" des Bernard Forest de Belidor (im französischen Original in den Jahren 1737 bis 1753, in deutscher Übersetzung 1769 erschienen) findet sich ein Kapitel über die "vornehmsten Artikel, welche die Compagnie, die einen Canal unternehmen will, in das vom Fürsten zu erhaltende Privilegium einrücken lassen muß". Zu Deutsch: die Regelungen eines Konzessionsvertrags.

Zum Download:    Belidor: Regelungen eines Bauvertrages, hier insbesondere die Abrechnung von Mauerarbeiten (XCVII) sowie eine Vorauszahlung (XCIX) betreffend, anno 1684, in deutscher Übersetzung 1769 erschienen (180 kB).

Zum Download:   Einige Hinweise aus einem Handbuch des Wasserbaus 1795, welche Bestandteile ein Kostenanschlag zu enthalten hat (auch "Wagnis" ist bereits bekannt) (148 kB).

Zum Download:    Allgemeine Bedingnisse für Erd- und Kunstbau-Arbeiten bei dem Baue der königlich bayerischen Eisenbahnen. Erlass des Bayerischen Staatsministerium des Innern, 22. Mai 1848 (1217 kB). Hierin finden sich Regelungen zu Bürgschaften, Vertragsstrafe, Gewährleistung, Nachunternehmervergabe, Mehr-/Mindermengen etc.

Zum Download:    Erlass des preußischen Ministers für öffentliche Arbeiten vom 17. Januar 1900 (656 kB). Es handelt sich um einen frühen Vorgänger der VOB/B. Einzelne Formulierungen (z.B. "Glaubt der Unternehmer https://www.cemconsultants.de. sich behindert") sind auch heute noch in der VOB/B enthalten.

Zum Download:    Erlass des preußischen Ministers für öffentliche Arbeiten vom 23. Dezember 1905, betreffend die Vergebung von Leistungen und Lieferungen (756 kB). Es handelt sich um einen frühen Vorgänger der VOB/A bzw. VOL/A. Interessant sind die Ausführungen zu "annehmbaren Angeboten" und zu "offenbarem Mißverhältnis" zwischen Leistung und Preisforderung.

Zum Download:    Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten (1905) (932 kB). Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Erlasses von 1905, wie vor. Die Vertrags­bedingungen sind ein Vorläufer der heutigen VOB/B und in einigen Formulierungen mit dieser bereits identisch.

Zum Download:    Technische Vorschriften für Bauleistungen am Beispiel der Betonarbeiten in der Ur-Fassung von 1925 unmittelbar vor Inkrafttreten der VOB (296 kB)

Zum Download:    Die VOB/B in der amtlichen Ur-Fassung von 1926 (952 kB). Immer wieder unterhaltsam zu lesen und mit der heutigen Fassung, aber auch mit den gedanklichen Vorgängern (siehe oben) und direkten Nachfolgern (siehe unten) zu vergleichen.

Zum Download:    Der Bauvertrag von Dr. Bruno Eplinius 1931Der Bauvertrag von Dr. Bruno Eplinius 1931. Der erste VOB-Kommentar der Weltgeschichte mit dem heute unvorstellbaren Umfang von nur 154 Seiten. Behandelt VOB/A und VOB/B; im Anhang enthalten die Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Ausschusses für das Schiedsgerichtswesen vom 1. April 1925 in der Fassung vom 1. April 1929 (10,9 MB). Dieses Buch wurde noch 1950 in Ermangelung anderer VOB-Kommentare als unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1940 neu gedruckt.

Zum Download:    Die VOB/B in der amtlichen gedruckten Fassung von 1937 (940 kB). Gegen­über dem Original von 1926 geändert in § 6 Nr. 2 (Streik und Aussperrung finden nicht mehr statt), in § 15 Nr. 4 und § 18 Nr. 3 (die in der Ur-Fassung vorgesehene Schlichtung entfällt).

Zum Download:    Grundordnung für die Volkseigene Bauindustrie der Deutschen Demokratischen Republik 1950 (588 kB) mitsamt der "Vertragsordnung für den Abschluß von Bauleistungsverträgen mit volkseigenen Baubetrieben".




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