CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


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Gutachten zu Aufmaß und Abrechnung von Bauleistungen


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Abrechnung einer Vorhalteposition für ein Großgerät (2021)

Die Abrechnung einer Vorhalteposition für ein Großgerät ist streitig. CEM wertet im Rahmen eines Schiedsgutachtens u. a. die Auslegung des Positionstextes, die tatsächlich eingetretenen Abweichungen davon und den Umgang damit im Rahmen der Abrechnung. Hierbei wurde vor dem Hintergrund des BGH-Urteils vom 08.08.2019 (Az. VII ZR 34/18) auch auf Gemeinkostenausgleich i. S. v. § 2 Abs. 3 VOB/B und das Kriterium der "tatsächlich erforderlichen Kosten" zuzüglich angemessener Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn eingegangen (Schiedsgutachten).


Streitige Abrechnung von geänderten und zusätzlichen Leistungen (2017)

Bei der Sanierung eines Ingenieurbauwerks verlangt der AN Vergütung für geänderte und zusätzliche Leistungen. Der AG ist in einer Vielzahl von Fällen der Auffassung, dass die als Nachtrag angebotenen und schlussgerechneten Leistungen innerhalb des vertraglichen Leistungsumfangs geschuldet und mit der vereinbarten Vergütung  (Einheitspreisvertrag)  abgegolten seien. Die Interpretation von Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis ist streitig (Gerichtsgutachten).


Mehrmengen und Kündigungsabrechnung (2017)

Bei einem gekündigten Bauvertrag werden erhebliche Mehrmengen abgerechnet. Die Kündigungsabrechnung war im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers zu überprüfen und auf der Basis der VOB/B insbesondere im Hinblick auf die hinterlegte Urkalkulation richtig zu stellen.


Streitige Abrechnung im Tiefbau und Kündigung (2016)

Eine umfangreiche Baumaßnahme im Tiefbau führt zu Meinungsverschiedenheiten über die tatsächlich vorgefundenen Verhältnisse einerseits und die vertraglich geschuldeten Maßnahmen andererseits. Zudem ist eine Vielzahl von Abrechnungspositionen streitig (Gerichtsgutachten).


Gekündigter Bauvertrag für Rohbau (2016)

Die Abrechnung erbrachter Leistungen und die Bewertung der infolge Kündigung nicht erbrachten Leistungen des Rohbaus sind streitig (Gerichtsgutachten).


Streitige Leistungsbeschreibung und Grundlage der Abrechnung (2016)

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Betriebsgebäudes ist insbesondere die Abrechnung von geänderten und zusätzlichen Leistungen sowie die Vergütung für eine Verlängerung der Ausführungsdauer streitig (Gerichtsgutachten).


Ausgleichsberechnung korrekt? (2015)

Bei einer innerstädtischen Baumaßnahme im Tiefbau werden die Mengenansätze des LV deutlich unterschritten. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass eine Mehr-/Mindermengen-Ausgleichsrechnung durchzuführen ist. Die vom AN vorgelegte fehlerhafte Ausgleichsberechnung war zu überprüfen und es waren konkrete Hinweise zu geben, wie die Berechnung baubetrieblich-kalkulatorisch einwandfrei durchzuführen war.


Abrechnung von streitigen Leistungen im Spezialtiefbau (2015)

Bei Arbeiten im Spezialtiefbau (Tiefgründung) kommt es zu Ausführungsfehlern, für die die Kosten der Beseitigung streitig sind. Gleichzeitig ist auch die Abrechnung der vertraglichen Leistungen streitig und die Gegenforderungen des AG sind zu bewerten (Gerichtsgutachten).


Streitige Abrechnung von Bauleistungen (2014)

Ein Nachunternehmer bei Abbruch- und Tiefbauleistungen erstellt eine Abrechnung zur Schlussrechnung, die von seinem Auftraggeber in diversen LV-Positionen gekürzt wird. Es kommt zum Rechtsstreit (Gerichtsgutachten) und die streitige Abrechnung ist gutachterlich zu bewerten.


Streitige Abrechnung bei gekündigtem Bauvertrag (2013)

Unabhängig von den Vorgaben zur Abrechnung nach Kündigung war die Abrechnung diverser LV-Positionen der erbrachten bzw. behaupteten Leistungen streitig, so z. B. zu Erdarbeiten und Entsorgung von belastetem Bodenmaterial, Wasserhaltung und Betonarbeiten (gerichtliches Gutachten).


Abrechnung von Abbrucharbeiten ohne Aufmaß (2013)

Bei der Entkernung eines Altbaus fallen zahlreiche Abbrucharbeiten an, deren Umfang sich nur teilweise aus Bestandsplänen ergibt. Ein gemeinsames Aufmaß fand nicht statt. Das einseitig erstellte Aufmaß des AN wird vom AG bestritten; dieser stellt eine eigenständige Ermittlung gegenüber (gerichtliches Gutachten).


Leistungsbeschreibung und Abrechnung im Rohrleitungsbau (2013)

Bei der Abrechnung einer mehrere km langen Rohrleitung besteht Dissens, inwieweit einige VOB/C-Regeln zum "Übermessen" heranzuziehen sind. Streitig ist auch eine Abrechnung von vermeintlichen Zulagepositionen.


Abrechnung von Abbrucharbeiten an einer Brücke nach Kündigung (2012)

Bei Abbrucharbeiten an einer Brücke kommt es zur Kündigung des Werkvertrags und in der Folge zu einem Rechtsstreit über die Abrechnung und die Vergütung. Ein einvernehmliches Aufmaß liegt nicht vor (Gerichtsgutachten).


Abrechnung nach Kündigung (2012)

Nach Kündigung für ein Teillos eines Bauvertrags besteht Dissens zwischen den Vertragsparteien, ob es sich um eine Kündigung aus wichtigem Grund oder um eine sogenannte "freie" Kündigung handelt. Die Parteien suchen eine außergerichtliche Streitbeilegung. CEM war beauftragt, die Schlussrechnung nach Kündigung insbesondere hinsichtlich der korrekten Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen zu prüfen.


Leistungsumfang TGA bei einem Detail-Pauschalvertrag (2012)

Für ein TGA-Gewerk war ein Detail-Pauschalvertrag vereinbart. Es kam zu Änderungen und Zusatzleistungen und insgesamt zu beträchtlichen Abweichungen von den vom AN kalkulierten Mengen. Vor allem war streitig, welcher Leistungsumfang vom AN auf der Grundlage des Vertrags und der zugrundeliegenden Unterlagen geschuldet war (Gerichtsgutachten).


Anwendung von VOB/C-Abrechnungsvorschriften im Mauerwerksbau (2012)

Bei der Anwendung von Regelungen zur Abrechnung von Mauerarbeiten nach VOB/C entstanden Meinungsverschiedenheiten zwischen AG und AN, insbesondere im Zusammenhang mit VOB/C-widrigen sog. "Zulagepositionen". Prof. Wanninger erläutert als Parteigutachter die richtige anzuwendende Methodik der Abrechnung.


Abrechnung für nicht erbrachte Leistungen - ersparte Aufwendungen (2012)

Ein SF-Bauvertrag für eine Industriehalle kommt wegen Finanzierungsproblemen zum Erliegen. Der GU klagt die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen ein. Sowohl der Umfang der erbrachten Leistungen als auch die Modalitäten für die Ermittlung der ersparten Aufwendungen sind streitig (Gerichtsgutachten).


Streitige Abrechnung im Trockenbau (2011)

Bei der Abrechnung von Trockenbau-Arbeiten bei einem Großprojekt besteht Dissens zwischen GU und NU über die Anwendung der vertraglichen Regelungen einschließlich einer vereinbarten VOB/C-Norm (vor 2005). Es liegt - in dem bereits anhängigen langjährigen Gerichtsverfahren - ein Gerichtsgutachten vor, zu dessen teilweise abwegigen Aussagen Prof. Wanninger (CEM) ein Gegengutachten erstellt.


Streitige Abrechnung von Verblendarbeiten (2011)

Zwischen dem Auftragnehmer für Verblendarbeiten und einem öffentlichen Auftraggeber besteht kein Einvernehmen über wichtige Modalitäten der Abrechnung nach VOB/C einerseits und der VOB/C widersprechenden – und in sich unklaren – Regelungen des Leistungsverzeichnisses andererseits.


Schlussrechnung bei gekündigtem Bauvertrag (2011)

Die Prüfbarkeit einer Schlussrechnung nach Kündigung des Bauvertrags (SF-Bau) wird vom Auftraggeber bestritten. Der AN hat großen Aufwand betrieben, um die Schlussrechnung konform zu den Anforderungen der Rechtsprechung zu erstellen. Problematisch war, dass es im Zuge der Vertragsverhandlungen zu komplexen Leistungs- und Preisverschiebungen gekommen war, die nun – nach der Kündigung – im Preisgefüge der Urkalkulation abgebildet werden mussten.


Misslungene Mehr-/Mindermengen-Ausgleichsrechnung (2010)

Ein Auftragnehmer stellt bei der Schlussrechnung fest, dass er nur etwa 70 Prozent der Vertragsmengen ausführen konnte, wobei es in einzelnen Positionen aber auch Mehrmengen gab. Er unternimmt keine durchgängige und konsequente Mehr-/Mindermengen-Ausgleichsrechnung, sondern versucht, seinen grundsätzlich berechtigten Anspruch wegen Gemeinkostenunterdeckung mit wenigen ausgewählten LV-Positionen zu begründen; dies allerdings mit unrichtiger Methodik und unter Nichtbeachtung seiner eigenen Kalkulationsgrundlagen. CEM überprüft die Rechnung und stellt das Ergebnis methodisch und rechnerisch richtig.


Abrechnung einer Bauleistung nach Leistungsverzeichnis oder nach Ausführungsplänen? (2010)

Ein Landgericht kommt zu dem Ergebnis, der Auftragnehmer sei eigenmächtig von den vertraglichen Vereinbarungen abgewichen, weil er eine Teilleistung nicht gemäß Leistungsverzeichnis, sondern nach (vom LV abweichenden) Ausführungsplänen erstellt habe. Es war gutachterlich zur Vorbereitung des Berufungsverfahrens zu beantworten, ob Bauleistungen grundsätzlich nach LV oder nach freigegebenen Plänen zu erstellen sind.


Interpretation von Regeln zur Abrechnung von Mauerarbeiten (2010)

Ein öffentlicher Auftraggeber ist überzeugt, in Abweichung von der VOB/C eindeutige Regelungen zur Abrechnung positionsweise im Leistungsverzeichnis formuliert zu haben. Im Zuge der Prüfung der Schluss­rechnung kann mit dem AN keine Einigung über die zutreffende Interpretation erreicht werden. Prof. Wanninger (CEM) nimmt gutachterlich Stellung.


Überprüfung einer Abrechnung im Trockenbau (2009)

Bei einer größeren Baumaßnahme hat der Auftraggeber Veranlassung, die vom Objektüberwacher geprüfte und freigegebene Abrechnung von Arbeiten im Trockenbau nochmals unabhängig von CEM überprüfen zu lassen.


Baukosten und Abrechnung bei einer Sanierung im Wohnungsbau (2009)

Eine Umbaumaßnahme einschließlich Sanierung im Wohnungsbau führt zu Streit, inwieweit bestimmte Leistungen bei der aktuellen Maßnahme erforderlich waren und ausgeführt wurden oder bereits einige Jahre zuvor bei einer vorangegangenen Umbaumaßnahme erfolgten (Gerichtsgutachten OLG).


Abrechnung bei Änderungen im Mieterausbau (2008)

Ein Ankermieter bei einem Bürogebäude hat Änderungswünsche, für deren Abrechnung vertragliche Regelungen vorliegen. CEM überprüft, inwieweit die vorgelegten Mehrkosten diesen Regularien entsprechen.


Ist die Schlussrechnung prüfbar oder nicht? (2008)

Bei einem Großprojekt wird eine (Teil-) Schlussrechnung über die Kosten einer Bauzeitverlängerung ausschließlich auf der Basis eines baubetrieblichen Gutachtens gelegt. Prof. Wanninger (CEM) war beauftragt, die Frage "prüfbar oder nicht prüfbar" für die so unterlegte Schlussrechnung zu beurteilen.


Abrechnung "zum Nachweis" im Trockenbau (2008)

Bei der Abrechnung von Leistungen im Trockenbau ist streitig, ob diese als Stundenlohnarbeiten oder auf Basis "Einheitspreis" erfolgen soll. Einheitspreise waren allerdings vertraglich nicht vereinbart. Es kommt zum Rechtsstreit. Das Gericht wertet die im Vertrag enthaltene Formulierung "Abrechnung zum Nachweis" als Festlegung auf einen Einheitspreisvertrag. Somit musste der Auftragnehmer im Nachhinein Einheitspreise ermitteln. Diese waren vom Sachverständigen (CEM) hinsichtlich "üblich und angemessen" zu bewerten (Gerichtsgutachten).


Abrechnung bei Teilkündigung (2008)

Bei einem Bauvertrag über Tiefbauarbeiten kommt es durch Entscheidungen des Auftraggebers zu einer deutlichen Mengenminderung. Dies wird vom Gericht als mögliche Teilkündigung gesehen. Prof. Wanninger (CEM) ist beauftragt, die Abrechnung als vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und unter Berücksichtigung von Mehrmengen (als anderweitiger Erwerb) vorzunehmen (Gerichtsgutachten OLG).


Gekündigter Bauvertrag: Wie ist die nicht erbrachte Bauleistung abzurechnen? (2008)

Nach einer Kündigung aus wichtigem Grund wird im Berufungsverfahren festgestellt, dass es sich um eine (ungewollt) "freie Kündigung" handelt. Es ist somit für den Bauvertrag die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen abzurechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Leistung als Eigen­leistung wie kalkuliert, der größere Teil aber durch bereits beauftragte Nachunternehmer hätte erbracht werden sollen. Außerdem sind die abzurechnenden Mengen streitig. Prof. Wanninger (CEM) ist mit einem Gerichtsgutachten beauftragt (OLG).


Abgrenzung einer Bauleistung zwischen Umbau und Sanierung (2007)

Bei Umbauarbeiten nach einem Immobilienerwerb wird festgestellt, dass das Gebäude von Echtem Hausschwamm befallen ist, obwohl im Kaufvertrag eine Schadenfreiheit zugesichert war. Es kommt zum Rechtsstreit. Dabei ist insbesondere streitig, welche Bauleistungen aufgrund der ohnehin geplanten Umbauarbeiten und welche nur wegen des Befalls mit Hausschwamm erforderlich waren. Prof. Wanninger (CEM) war mit der Leistungsabgrenzung und Leistungsbewertung beauftragt (gerichtliches Gutachten).


Abrechnung von Bauleistungen ohne gemeinsames Aufmaß (2007)

Bei der Ausführung von Bauleistungen im Tiefbau/Straßenbau wurde größtenteils kein gemeinsames Aufmaß durchgeführt. Bei der Prüfung der Schlussrechnung kann kein Einvernehmen herbeigeführt werden. Inzwischen ist ein Rechtsstreit anhängig. Prof. Wanninger (CEM) ist beauftragt, die streitigen LV-Positionen zu prüfen und gutachterlich Mengen festzustellen. Dabei stellt sich auch heraus, dass für eine Vielzahl von LV-Positionen der streitige Sachverhalt nicht mehr feststellbar ist - mit entsprechenden Nachteilen für die beweisbelastete Partei (gerichtliches Gutachten).


Gutachten zu Abrechnung und Fertigstellungsmehrkosten (Schadenersatz) nach Kündigung bei einem GU-Vertrag (2006)

Der GU-Vertrag bei einem terminlich entgleisten Bauvorhaben wird vom Auftraggeber gekündigt. Ein Rechtsstreit zu Fragen der Abrechnung und Vergütung der erbrachten (Teil-) Leistungen und zu den vom AG als Schadenersatz geltend gemachten Fertigstellungsmehrkosten ist bereits beim OLG anhängig. Prof. Wanninger (CEM) bewertet als Gutachter die Abrechnung der Leistung des GU und die als Schadenersatz vom AG beanspruchten Fertigstellungsmehrkosten (gerichtliches Gutachten OLG).


Erhebliche Mindermengen bei der Abrechnung / Mehr-/Mindermengen-Ausgleichsrechnung nach VOB/B § 2 Nr. 3 (2006)

Bei einem Auftrag über Bauleistungen im Leitungsbau werden die Vertragsmengen erheblich unterschritten. Nur bei wenigen Positionen des LV kommt es zu Mengenüberschreitungen. Prof. Wanninger (CEM) ist beauftragt, die dem AN per Saldo zustehenden untergedeckten Gemeinkosten sowie W+G im Wege einer Mehr-/Mindermengen-Ausgleichsrechnung zu ermitteln (gerichtliches Gutachten). (Textauszug als pdf 52 kB))


Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Abrechnung und Baukostenüberschreitung einer Baustelle im Straßenbau (2005)

Bei einer Baustelle im innerstädtischen Straßenbau wird eine erhebliche Mengenmehrung und damit eine drastische Baukostenüberschreitung festgestellt  -  allerdings sehr spät, nämlich erst bei der Abrechnung. Prof. Wanninger (CEM) prüft die Ordnungsmäßigkeit von Ausschreibung und Vergabe sowie den Verlauf des Controlling (Überwachung der Baukosten), mit dem ein Ingenieurbüro beauftragt war. Es werden Unzulänglichkeiten im Leistungsverzeichnis, bei der Vergabe und bei der Bauüberwachung der Baustelle festgestellt (Textauszug als pdf (36 kB)).


Aufmaß und Abrechnung nach Kündigung bei einem Einheitspreisvertrag im Ausbau / Trockenbau (2005)

Ein Einheitspreisvertrag für Leistungen im Ausbau / Trockenbau wird durch freie Kündigung vom Auftraggeber beendet. Über das Aufmaß und die Abrechnung der bis zur Kündigung erbrachten Bauleistung ist ein Rechtsstreit anhängig. Dabei geht es insbesondere um umfangreiche Teilleistungen nach LV, die nicht mehr fertiggestellt wurden und somit nach der Kündigung nicht positionsweise abgerechnet werden konnten. Prof. Wanninger (CEM) war als Sachverständiger beauftragt, unfertige Teilleistungen zu bewerten (Gerichtsgutachten OLG).


Vergütungsanspruch und Aufmaß / Abrechnung einer Bauleistung nach Kündigung durch den Auftraggeber (2005)

Der Auftraggeber spricht für einen Bauvertrag (Rohbau) eine Kündigung aus. Über die Abrechnung der bis zur Kündigung erbrachten Bauleistung und den Vergütungsanspruch entsteht ein Rechtsstreit. Dieser betrifft - neben streitigen Mängeln - Aufmaß und Abrechnung der Bauleistung, aber auch die Frage, inwieweit einzelne Teile der Bauleistung überhaupt erbracht worden sind (Gerichtsgutachten). (Textauszug als pdf (40 kB))


Gutachten zu Aufmaß, Abrechnung und Baupreisermittlung von Bauleistungen (einschl. Nachträge) im Rohbau und Ausbau / Trockenbau (2004)

Zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist im Rahmen der Schlussrechnung das Aufmaß (nach Zeichnungen) und die Abrechnung für die Bauleistungen im Rohbau und Ausbau einschließlich Trockenbau streitig. Außerdem besteht kein Einvernehmen über die Baupreisermittlung für geänderte Leistungen (Nachträge). Prof. Wanninger ( CEM) bewertet als Sachverständiger in seinem Gutachten die Mengen­ermittlung / Abrechnung für die Vertragsleistung und die Baupreisermittlung für die Nachträge (Gerichtsgutachten).


Gutachten über Aufmaß / Abrechnung bzw. übliche und angemessene Vergütung für Nachträge im Trockenbau (2004)

Bei Leistungen im Innenausbau (Trockenbau) besteht für eine Vielzahl von LV-Positionen der Nachträge keine Einigkeit zwischen Generalunternehmer (GU) und Nachunternehmer (NU) über Aufmaß und Abrechnung bzw. die Höhe der Vergütung. Prof. Wanninger (CEM) erstellt ein Gutachten über die übliche und angemessene Vergütung (gerichtliches Gutachten). (Textauszug als pdf (36 kB))


Gutachten zur Abrechnung von Halbfertigteildecken (Filigrandecken) und Bewehrung gemäß Bauvertrag (2002)

Zwischen einem Generalunternehmer und dem Nachunternehmer Rohbau besteht kein Einvernehmen über die nach Bauvertrag heranzuziehende Art der Abrechnung für die Bewehrung von Halbfertigteildecken (Filigranplatten, Filigrandecken) mit Ortbetonergänzung. CEM bewertet in einem Gutachten die Vorgehens­weise der beiden Parteien bei der Abrechnung und bei der Rechnungsprüfung. (Textauszug als pdf (56 kB))


Abrechnung von Stahlbeton-Fertigteilen (1999)

Ein öffentlicher Auftraggeber schreibt standardisierte Stahlbeton-Fertigteile aus, die in großem Umfang zur Ausführung kommen. Hinsichtlich der Abrechnung weicht er gemäß LV von den Regelungen der VOB/C und auch von seinen eigenen ZTV ab. Die von ihm selbst formulierte Abrechnungsregel interpretiert er jedoch auf unzulässige Weise. Es war gutachterlich festzustellen, wie die vereinbarte Abrechnungsregel richtig anzuwenden ist.


Abrechnung von Leistungen im Holzleimbau (1999)

Bei der Abrechnung einer außergewöhnlichen Konstruktion im Holzleimbau kommt es zu Differenzen in den Auffassungen des AG und des AN. Es ist ein Rechtsstreit anhängig. Prof. Wanninger (CEM) bewertet als Parteigutachter streitige Fragen der Abrechnung.


Außergewöhnlicher Aufwand und zusätzliche Vergütung bei Rammarbeiten (1999)

Bei Rammarbeiten mit Dieselbär nach VOB/C DIN 18304 kam es zu sehr hohen Schlagzahlen bzw. extrem niedriger Eindringung je Rammschlag. Es war im Hinblick auf die eingesetzten Geräte zu beurteilen, inwieweit diese fachgerecht ausgewählt worden waren und ob eine besondere Überwachung und zeitliche Begrenzung des Geräteeinsatzes errforderlich war, es sich somit also um "außergewöhnlichen Aufwand" handelt, der Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung auslöst.




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