CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


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Verschiedene Gutachten in Baubetrieb und Baubetriebswirtschaft


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Monitoring/Neubewertung von Preissteigerungen für ein Infrastrukturprojekt (2021)

Ein öffentlicher Auftraggeber hat Preissteigerungen für ein langlaufendes Infrastrukturprojekt haushalterisch veranschlagt. Zwei Jahre nach Projektstart sollen die Annahmen evaluiert und Empfehlungen unter Berücksichtigung aktueller Preisentwicklungen und Prognosen erarbeitet werden. Die Ergebnisse sind in einer baubetrieblichen Stellungnahme zu dokumentieren.


Integration einer indexbasierten Preisgleitung in den Bauvertrag (2020)

Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, das Risiko möglicher Preissteigerungen bei einem langlaufenden Rohbauvorhaben nicht über Festpreisvereinbarungen an das ausführende Unternehmen zu übertragen, sondern eine projektspezifisch entwickelte indexbasierte Preisgleitung in den Bauvertrag zu integrieren. Hierzu waren eine Methodik und mögliche Formulierungen für einen Vertrag zu arbeiten.


Prognose von Preissteigerungen für ein Hochbauvorhaben (2020)

Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, mögliche Preissteigerungen für ein langlaufendes Hochbauprojekt im Rahmen der Kostenplanung zu berücksichtigen. Als Grundlage hierfür sollte – auf der Grundlage statistischer Daten – eine methodische Vorgehensweise zur Prognose der Preissteigerungen entwickelt und unter Berücksichtigung projektspezifischer Randbedingungen (Stand Kostenschätzung) angewendet werden. Die Ergebnisse waren in einer baubetrieblichen Stellungnahme zu dokumentieren.


Sicherung auftraggeberseitiger Ansprüche aus Verzug  (2019)

Ein Generalunternehmer droht die für fünf Gebäude vereinbarten Fertigstellungstermine um mehrere Monate zu überschreiten. Ursachen für diese drohende Überschreitung klärt er gegenüber dem Auftraggeber trotz mehrfacher Aufforderungen nicht konkret auf. Der Auftraggeber, ein institutioneller Bauherr, bittet CEM während des noch laufenden Bauvorhabens um Unterstützung bei der Bewertung der Terminsituation und bei der Ermittlung und Sicherung möglicher Regressforderungen.


Prognose von Preissteigerungen für ein Infrastrukturprojekt (2019)

Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, mögliche Preissteigerungen für ein langlaufendes Infrastrukturprojekt haushalterisch im Rahmen der Kostenplanung zu veranschlagen. Als Grundlage hierfür sollte – auf der Grundlage statistischer Daten – eine methodische Vorgehensweise zur Prognose der Preissteigerungen entwickelt und unter Berücksichtigung projektspezifischer Randbedingungen (Stand Kostenberechnung) angewendet werden. Die Ergebnisse waren in einer baubetrieblichen Stellungnahme zu dokumentieren.


Erforderlichkeit einer Diebstahlsicherung (Bauzaun) auf einer Baustelle (2019)

Bei einem öffentlichen Bauvorhaben kommt es zu einem Diebstahl von Gerüstteilen. Der vom öff. AG direkt beauftragte Gerüstbauer hält die Sicherung der Baustell such seinen öffentlichen Auftraggeber für unzureichend und verlangt daher einen Ersatz für den infolge des Diebstahls entstandenen Schaden. Der Auftraggeber hält die Sicherung der Baustelle durch einen Bauzaun für aureichend. Im Rhmen eines Rechtsstreits ist aus baubetrieblicher Sicht daher die "Erforderlichkeit" der Baustellensicherung zu bewerten (Gerichtsgutachten).


Fehlerhafte Honorarabrechnung, unzureichende Objektüberwachung und überschrittener Kostenrahmen  (2019)

Ein Generalplaner erhält den Auftrag für die Sanierungsplanung eines unter Denkmalschutz stehenden Bauwerks zu einem fixen Termin für die Wiederinbetriebnahme und innerhalb eines vorgegebenen Kostenrahmens. Der Kostenrahmen wird deutlich überschritten. Architekt und Bauherr streiten über die Ursachen der Termin- und Kostenüberschreitungen. Der Generalplaner legt eine Honorarabrechnung vor, bei der die Geltung einer anderen Fassung der HOAI, eine höhere Honorarzone und höhere anrechenbare Kosten vorgetragen werden. CEM unterstützt den Auftraggeber bei der Aufklärung der Ursachen für den gestörten Bauablauf, bei der Prüfung der Honorarforderung des Generalplaners sowie bei der Ermittlung etwaiger Regressansprüche für die beauftragten Beschleunigungsmaßnahmen und störungsbedingt angefallenen Mehraufwendungen.


Anwendungsbereich des Sozialkassenverfahrens der Bauwirtschaft (2019)

Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird einem Unternehmer vorgeworfen, dass er aufgrund seiner Tätigkeit als Bauunternehmer einzustufen sei und daher rückwirkend für mehrere Jahre eine Abgabe an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA Bau) zu entrichten habe. Der Fall landet beim zuständigen Sozialgericht. Es war zu bewerten, inwieweit die Tätigkeit des Unternehmers typisch für die Tätigkeit bauausführender Unternehmen war, die in den Geltungsbereich des Sozialkassenverfahrens fallen (Gerichtsgutachten).


Mehrkosten und Umgang mit der Gewährleistung bei mehrjähriger Unterbrechung der Bauzeit (2019)

Infolge eines erheblichen Mangels an den Rohbauarbeiten stoppt der Auftraggeber den weiteren Bauablauf und lässt zunächst Sanierungsarbeiten ausführen. Die bereits begonnenen Arbeiten der Ausbaugewerke werden dadurch mitten im Ablauf unterbrochen. CEM unterstützt den Auftragnehmer eines haustechnischen Gewerks bei der Ermittlung und Sicherung seiner Ansprüche. Ein besonderes Problem stellt hierbei der Umgang mit zwischenzeitlichen Änderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) dar, die sich infolge des erheblich verzögerten Abnahmetermins ergeben.


Prognose von Kostensteigerungen für ein Bauvorhaben der Verkehrsinfrastruktur (2019)

Großprojekte haben regelmäßig Laufzeiten von mehreren Jahren und sind oftmals auf mehrere Teillose aufgeteilt, die in teilweise großem zeitlichen Abstand an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden. Zwischen Planung und Beantragung im Haushalt und der Vereinbarung von Vertragspreisen ergeben sich dabei für den Bauherrn erhebliche Mehrkosten, die allein aus der üblichen Preissteigerung resultieren. CEM schätzt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers die bei einem Bauvorhaben mit einer geplanten Laufzeit von vielen Jahren voraussichtlich infolge üblicher Steigerungen der Baukosten anfallenden Mehrkosten ab.


Sicherstellung einer hinreichenden Dokumentation im Galabau (2019)

Bei der Errichtung eines neuen Stadtquartiers kommt es bei mehreren Hochbaumaßnahmen zu Verzögerungen. Diese wirken sich vielfältig auf die Herstellung der Außenanlagen im Galabau aus. Eine Einhaltung des geplanten Bauablaufs ist nicht mehr möglich. Es kommt zu einer starken Zerstückelung der vorgesehenen Bauabschnitte. Unbekannte Leitungen im Baufeld sorgen für zusätzliche Störungen. CEM berät den beauftragten Garten- und Landschaftsbauer bei der Erfassung und Dokumentation störungsbedingter Mehraufwendungen.


Absicherung der Vertragstermine beim Bau eines Straßentunnels (2019)

Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen ist für einen öffentlichen Auftraggeber von besonderer Bedeutung. CEM analysiert die Auskömmlichkeit des vom Auftragnehmer vorgelegten „Vertragsterminplans“ und berät mit dem Ziel der Schaffung einer belastbaren Grundlage für eine spätere Bewertung von etwaigen Bauablaufstörungen.


Integration von Anreizen zur Beschleunigung bei einem öffentlichen Vergabeverfahren (2019)

Ein öffentlicher Auftraggeber möchte Anreize zur Verkürzung der Bauzeit (Beschleunigung) und zur Sicherstellung des vereinbarten Ausführungszeitraums bereits bei der Erstellung der Vergabeunterlagen berücksichtigen. CEM berät den öffentlichen Auftraggeber und formuliert Vorschläge für eine konkrete Umsetzung im Vergabeverfahren.


Mehraufwand und Zusatzkosten durch Änderungen beim Stoffstrommanagement (2019)

Bei einem Tunnelbauprojekt wird ein Auftragnehmer mit der Verwertung des Ausbruchmaterials beauftragt. Sowohl hinsichtlich der Materialeigenschaften als auch hinsichtlich der zeitlichen Verteilung des Anfalls des Ausbruchsmaterials kommt es zu massiven Änderungen im Stoffstrommanagement gegenüber den Vertragsgrundlagen. Insbesondere wegen der begrenzten Lagerkapazitäten wirkt sich dies auf die Möglichkeiten zur Wiederverwertung und die Notwendigkeit zur Entsorgung aus. CEM berät den Auftragnehmer bei der Ermittlung des angefallenen Mehraufwands, der Zusatzkosten und beim Nachweis der angemessenen Vergütung.


Misslungene Nachweisführung für die Auswirkung von Produktivitätsminderungen (2019)

Der Auftragnehmer für Rohbauarbeiten bei einem sehr speziellen Gebäude (öff. AG) glaubt, im Bauablauf gestört worden zu sein und klagt eine Forderung in Millionenhöhe ein. Zum Nachweis der Forderungshöhe legt er ein baubetriebliches Gutachten vor. Dieses war von CEM auf methodische Richtigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen. Das Ergebnis war negativ. Vom AN war auch keine Urkalkulation vorgelegt worden.


Rückforderung einer Überzahlung (2018)

Ein öffentlicher Auftraggeber verlangt eine teilweise Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen, die er nach eigener Ermittlung im Nachhinein für unzutreffend hält. Es ist auch streitig, ob es sich um Abschlagszahlungen oder um Zahlungen auf Teilschlussrechnungen handelt. Der vom Auftragnehmer geltend gemachte Rechnungsbetrag war gutachterlich zu bewerten (Gerichtsgutachten).


Aussagekraft und Schlüssigkeit einer Urkalkulation (2018)

Ein Auftragnehmer aus dem Bereich der Gebäudetechnik verlangt Vergütung für Bauzeitverlängerung und wegen gestörten Bauablaufs. Das hierzu vorgelegte Nachtragsangebot stützt sich auf Kalkulationsdaten, die nicht auf eine nachträglich vorgelegte Urkalkulation zurückgeführt werden können. Diese Urkalkulation offenbarte zudem Widersprüche gegenüber den früheren Angaben des Bieters in Formblatt 221.


Zusätzliches Planerhonorar wegen Bauzeitverlängerung? (2018)

Bei der Sanierung eines öffentlichen Gebäudes kommt es zu Planungsänderungen und in der Folge zu einer Bauzeitverlängerung. Der geschlossene Architektenvertrag enthält eine Regelung für die Honorierung bei einer Überschreitung der geplanten Bauzeit. Nachdem der Architekt ein zusätzliches Honorar sowohl für die Bauzeitüberschreitung als auch für Planungsänderungen geltend macht, wird eine Doppelabrechnung aufgezeigt und das Erfordernis einer Abgrenzung von Störungsursachen aufgezeigt.


Wann sind Leistungen "Baudienstleistungen" im Sinne des SGB? (2018)

Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird festgestellt, dass die von einem Unternehmen erbrachten Leistungen in den Anwendungsbereich der Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft (SOKA Bau) fallen sollen. Da bislang vom Unternehmen keine entsprechenden Beiträge abgeführt wurden, wird eine Nachzahlung festgesetzt. Im Rahmen des gegen den Bescheid gerichteten Klageverfahrens werden die erbrachten Tätigkeiten nochmals aus baubetriebsgutachterlicher Sicht bewertet (Gerichtsgutachten).


Verfahrensumstellung im Spezialtiefbau (2018)

Bei Spezialtiefbauarbeiten für eine innerstädtische Baugrube kam es zu technischen Schwierigkeiten, die zu einer grundlegenden Verfahrensumstellung führten. Über die Ursachen und die mit dem Verfahren verbundenen Mehrkosten ist seit vielen Jahren ein Rechtsstreit anhängig. Die baubetrieblich-kalkulatorischen Fragen waren gutachterlich zu beantworten (Gerichtsgutachten).


Vorleistung für Mieterausbau einschließlich TGA (2017)

Bei einem Hochbauprojekt übernimmt ein Mieter für wesentliche Teile des Ausbaus einschließlich TGA die Arbeiten in eigener Verantwortung. Es sollte festgestellt und bewertet werden, inwieweit der Mieterausbau vertragsgemäß beginnen konnte oder ggf. wegen etwaiger restlicher Rohbauleistungen nicht stattfinden konnte.


Stillstandskosten für Großgerät (2017)

Ein Auftragnehmer macht Stillstandskosten für ein Großgerät geltend. Es war gutachterlich zu bewerten, inwieweit diese Stillstandskosten sich aus der Urkalkulation ableiten lassen oder ob ein anderer Weg notwendig ist.


Angemessener Stundenaufwand für  Rohbauarbeiten (2017)

Für Rohbauarbeiten (Stahlbeton und Mauerwerk) war im Rahmen eines behördlichen Verfahrens gegengutachterlich ein kalkulatorisch einwandfreier und angemessener Stundenaufwand zu ermitteln.


Mehrkosten für eine Sonderbauweise als Nachtrag (2017)

Im Zusammenhang mit einer Maßnahme der Verkehrsinfrastruktur wird die ursprünglich geplante und beauftragte Bauweise in wesentlichen Teilen verändert, indem deutlich höhere Anforderungen an das Ausgangsmaterial und an die Herstellungsgenauigkeit gestellt werden. Es waren die preislichen Auswirkungen zu bewerten (Gerichtsgutachten).


Vergütung von Stillstandskosten für Großgerät (2017)

Bei einer großen Baumaßnahme im Tiefbau kommt es durch Änderungen im Bauablauf zu Stillständen von Großgerät des Spezialtiefbaus. Der Auftragnehmer legt eine Forderung nach Vergütung für Stillstandskosten vor, der mit den urkalkulatorischen Grundlagen nicht in Übereinstimmung zu bringen ist. CEM bewertet die Forderung im Auftrag des Bauherrn.


Verzögerung durch Vergabenachprüfungsverfahren und Störungen im Straßenbau (2017)

Eine größere Maßnahme im Straßenbau wird zunächst durch verzögerte Zuschlagserteilung infolge Vergabenachprüfungsverfahren und anschließend durch diverse Bauablaufstörungen und Umstellungen stark beeinträchtigt. Die Ansprüche des Auftragnehmers waren durch CEM herauszuarbeiten und gutachterlich zu bewerten.

Baufreiheit vorhanden? (2016)

Für anstehende und seit längerem streitige Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten war zu klären, welcher Vorbereitungs- und Beräumungsaufwand zur Schaffung der notwendigen Baufreiheit hierzu erforderlich war  (Gerichtsgutachten).


Gekündigter Bauvertrag: Urkalkulation zutreffend? (2014)

Ein Bauvertrag für ein technisches Gewerk wird (frei) gekündigt. Es besteht Streit über die Abrechnung der infolge Kündigung nicht mehr erbrachten Leistungen. Gutachterlich ist die Maßgeblichkeit der vorgelegten Urkalkulation, insbesondere der ausgewiesenen Zuschläge, zu bewerten (Gutachten für Schiedsgericht).


Beschleunigung zur Kompensation von witterungsbedingten Erschwernissen (2014)

Ein AN eines Ingenieurbauwerks beansprucht zusätzliche Vergütung für Maßnahmen zur Beschleunigung, mit denen außergewöhnliche witterungsbedingte Erschwernisse kompensiert werden sollen. Die Anzahl an Tagen mit außergewöhnlicher Witterung, mit denen der AN bei Angebotsabgabe nicht rechnen musste, ist streitig (Gerichtsgutachten).


Bauablaufanalyse für SF-Bau (2011)

Ein Gewerbeobjekt startet aufgrund der spezifischen Örtlichkeit und spezieller Randbedingungen nur mit großen Hindernissen. CEM bewertet im Auftrag des bauherrenseitigen Projektmanagements Ablauf und Organisation der Baumaßnahme.


Allgemeine Geschäftskosten (AGK), gestörter Bauablauf und Baustillstand (2010)

In einem Rechtsstreit wird vom gerichtlichen Sachverständigen die Auffassung vertreten, der Auftragnehmer könne die ihm durch kurzfristig entstehenden Baustillstand entgehende Deckung seiner AGK ohne weiteres durch den Einsatz seines Personals auf anderen Baustellen kompensieren. Dieser unzutreffenden Auffassung war gutachterlich entgegen zu treten.


Kalkulation der Lohnstunden angemessen? (2010)

Einem osteuropäischen Unternehmen wird von der zuständigen deutschen Behörde vorgeworfen, Sozial­beiträge hinterzogen zu haben. Die von ihm gemeldeten Lohnstunden seien nach den "Erfahrungen der Behörde" nicht ausreichend, um die beauftragte Leistung zu erbringen; folglich sei von einem Vergehen auszugehen. CEM ermittelt unabhängig die angemessene und erforderliche Stundenanzahl.


Fertigungsgemeinkosten versus Baustellengemeinkosten (2009)

Bei Nachträgen für eine eher untypische Bauleistung mit hohem Vorfertigungsanteil im stationären Betrieb besteht Uneinigkeit zwischen AN und AG über die nach der Urkalkulation zutreffende Art der Beaufschlagung. Ein Parteigutachter vertrat die Auffassung, Fertigungsgemeinkosten seien identisch mit Baustellen­gemeinkosten. CEM stellt den Sachverhalt klar.


Ist die Schlussrechnung prüfbar oder nicht? (2008)

Bei einem Großprojekt wird eine (Teil-) Schlussrechnung über die Kosten einer Bauzeitverlängerung ausschließlich auf der Basis eines baubetrieblichen Gutachtens gelegt. Prof. Wanninger (CEM) war beauftragt, die Frage "prüfbar oder nicht prüfbar" für die so unterlegte Schlussrechnung zu beurteilen.


Kosten einer Sanierung und technischer Minderwert (2008)

Für bauliche Schäden bei einer Gewerbeimmobilie waren die Kosten der Sanierung (unter erschwerten Bedingungen) zu ermitteln; für nicht behebbare Schäden und Mängel war ein technischer Minderwert zu ermitteln (gerichtliches Teilgutachten).


Gestörter Bauablauf und unklare Bauzeit: Schätzung für einen Fertigstellungstermin (2008)

Beim Bau eines großen Bürohauses kam es zu vielfältigen Verzögerungen und Bauablaufstörungen unterschiedlichster Ursache. Eine verbindliche Bauzeit wurde noch nicht genannt. CEM ermittelt im Wege der Schätzung einen möglichen Fertigstellungstermin.


Aufbereitung für ein Schiedsgerichtsverfahren zu Problemen im Baubetrieb (2007)

Für ein Schiedsgerichtsverfahren werden komplexe technische Zusammenhänge, beruhend auf vertraglichen Vorgaben einerseits und Zwängen und Notwendigkeiten im Baubetrieb andererseits, aus sachverständiger Sicht zusammengestellt und für Nicht-Ingenieure aufbereitet.


Fehler bei Planung und Bauüberwachung: Welche Maßnahmen zur Sanierung sind angemessen? (2007)

Bei der Planung und/oder Bauüberwachung von Arbeiten im Tiefbau werden örtliche Randbedingungen, insbesondere der zeitweilige Grundwasserstand, und die daraus resultierenden Folgen unzutreffend eingeschätzt. Es kommt zu Deformationen und Schäden an der bereits erbrachten Bauleistung. Streitig ist insbesondere, inwieweit die vom Auftraggeber angeordneten Maßnahmen zur Sanierung angemessen sind (gerichtliches Gutachten).


Baubetriebswirtschaftliche Analyse von Baustellen im Auslandsbau (Organisation, Baubetrieb, Risikobewertung, Wertschöpfung, Claimmanagement) (2006)

In einem anhängigen Gerichtsverfahren ist die Frage streitig, welcher Anteil des betrieblichen Ergebnisses im Inland und welcher im Ausland erwirtschaftet worden ist. Dabei spielt die betriebliche Organisation im Baubetrieb, die Risiko-Allokation und die Risiko-Bewertung, der Ort der Wertschöpfung und das Claim­management im Auslandsbau eine besondere Rolle.


Angemessene Bauzeit für eine Bauleistung im Tiefbau; örtliche Bauüberwachung (2006)

Ein mit der Bauüberwachung von Arbeiten im Tiefbau beauftragtes Ingenieurbüro macht geltend, die von ihm überwachten Arbeiten hätten in weniger als der Hälfte der tatsächlichen Bauzeit ausgeführt werden können und beansprucht Mehrhonorar in großem Umfang. Ein Rechtsstreit ist bereits anhängig. CEM ermittelt als Parteigutachter eine angemessene Bauzeit.


Schiedsgutachten zu Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung im Schlüsselfertigbau (2005)

Bei einem Schlüsselfertigbau besteht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine Einigkeit über das nach Bauvertrag geschuldete Bausoll. Funktionale Leistungsbeschreibung und Ausführungsplanung verschiedener Planer sind unvollständig und verweisen aufeinander; allerdings sind die jeweils dargestellten Leistungsinhalte unterschiedlich. Prof. Wanninger (CEM) war mit einem Schiedsgutachten beauftragt.


Nachtrag für Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung und Baustellengemeinkosten: Gutachten zu Überprüfung und Bewertung der Kalkulation (2005)

Eine gewerbliche Baumaßnahme (Industriebau) verzögert sich in einzelnen Abschnitten um nahezu ein halbes Jahr. Der AN macht die Mehrkosten der Bauzeitverlängerung als Nachtrag geltend. Prof. Wanninger (CEM) überprüft für den Investor in einem Gutachten die Kalkulation des AN, insbesondere im Hinblick auf die Baustellengemeinkosten (BGK). (Textauszug als pdf (28 kB))


Vergütungsanspruch und Aufmaß / Abrechnung einer Bauleistung nach Kündigung durch den Auftraggeber (2005)

Der Auftraggeber spricht für einen Bauvertrag (Rohbau) eine Kündigung aus. Über die Abrechnung der bis zur Kündigung erbrachten Bauleistung und den Vergütungsanspruch entsteht ein Rechtsstreit. Dieser betrifft - neben streitigen Mängeln - Aufmaß und Abrechnung der Bauleistung, aber auch die Frage, inwieweit einzelne Teile der Bauleistung überhaupt erbracht worden sind (Gerichtsgutachten). (Textauszug als pdf (40 kB))


Gutachten zur Bauzeit und zum Bautenstand (Ist-Dokumentation) bei einer Baustelle im Innenausbau mit Bauablaufstörungen (2005)

Bei einem aufwändigem Innenausbau kommt es zu Bauablaufstörungen, teilweise resultierend aus dem unzureichenden Bautenstand der Vorgewerke auf der Baustelle. Zwischen AG und AN besteht keine Einigkeit in der Bewertung des Sachverhalts. CEM erstellt in einem Gutachten eine Dokumentation zum Bautenstand und unternimmt - als Fortschreibung der vertraglichen Terminplanung - eine Prognose der Bauzeit beim Innenausbau mit Hinweisen auf Potenzial für eine mögliche Bauzeitverkürzung.


Gutachten zu Aufrechnung und Schadenersatz infolge Nichtleistung und Insolvenz beim Auftragnehmer (2005)

Der Auftragnehmer für den Stahlbau einer großen Halle stellt nach längeren Schwierigkeiten bei der Bauabwicklung seine Tätigkeit wegen Insolvenz ein. Der Bauherr beauftragt im Wege der Ersatzvornahme andere Unternehmen mit der Fertigstellung. Über die Höhe der Schlusszahlung und den Anspruch auf Schadenersatz für den Auftraggeber ist ein Rechtsstreit anhängig. CEM analysiert in einem Gutachten adäquat-kausal den Zusammenhang zwischen Nichtleistung, Ersatzvornahme und Ansprüchen auf Schadenersatz bzw. Aufrechnung.


Angemessene Bauzeit bei einer umfassenden Auftragserweiterung lt. Bauvertrag durch Gutachten festgelegt (2005)

Der Auftraggeber des Neubaus für ein Hochhaus entschließt sich, während der Bauausführung die Anzahl der Geschosse zu erhöhen. Er macht dabei von einer Option im Bauvertrag Gebrauch. Auftraggeber und Auftragnehmer können sich nicht über eine angemessene Bauzeit bzw. Bauzeitverlängerung einigen. Im Bauvertrag ist für diesen Fall vorgesehen, dass zur Ermittlung der Bauzeitverlängerung durch Gutachten ein Sachverständiger bestimmt wird. CEM ermittelt auf der Basis der Bauzeit des Grundvertrags eine Bauzeit für die Zusatzleistung.


Gutachten zu Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis und Verkehrssitte: Woraus ergibt sich nach VOB/A der Leistungsumfang? (2004)

Aus der Baubeschreibung und aus dem Leistungsverzeichnis, beides Bestandteil einer Leistungs­beschreibung nach VOB/A, ergeben sich bei einer Baumaßnahme im Tiefbau (öffentlicher Auftraggeber) sehr unterschiedliche Aussagen zum Leistungsumfang. Prof. Wanninger ( CEM ) bewertet als Sachverständiger die Ausschreibungsunterlagen nach VOB/A, Vergabehandbuch VHB und Verkehrssitte (Gegen-Gutachten zu einem Gerichtsgutachten) (Textauszug als pdf (48 kB)).


Gutachten zu Abrechnung und Interpretation einer Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Nachtrag, Vorbemerkungen und Verkehrssitte) durch einen verständigen fachkundigen Bieter (2004)

Bei der Abrechnung von Tiefbauarbeiten für eine Kommune kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, wie die Leistungsbeschreibung in ihrer Gesamtheit (also Leistungsverzeichnis, Nachtrag und Vorbemerkungen gemeinsam) von einem verständigen fachkundigen Bieter zu verstehen war. Auch zur "Verkehrssitte" besteht kein Konsens. Prof. Wanninger ( CEM ) erstellt als Sachverständiger für den Auftragnehmer ein Gutachten (außergerichtliche Streitbeilegung). (Textauszug als pdf (36 kB))


Durch Gutachter ermittelte Baukosten (Kalkulation) als Basis für anrechenbare Kosten von Ingenieurleistungen nach HOAI (2004)

Ein Planungsbüro beansprucht für ausgeführte Ingenieurleistungen ein Honorar nach HOAI. Eine Kosten­feststellung der Baukosten nach HOAI hat nicht stattgefunden und ist auch aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich. Prof. Wanninger ( CEM ) ermittelt als Gutachter die Herstellkosten des Bauwerks (Kalkulation der Baukosten) als Basis für fiktive anrechenbare Kosten nach HOAI (gerichtliches Gutachten).


Funktionale Leistungsbeschreibung für eine technische Anlage im Untertagebau; Probleme der Inbetriebnahme (2004)

Der Betreiber einer technischen Anlage im Untertagebau hat auf der Grundlage einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (funktionale Leistungsbeschreibung) einen Auftrag erteilt. Es kommt bei der Inbetriebnahme zu Meinungsverschiedenheiten zwischen AG und AN über die in der Leistungsbeschreibung definierten Schnittstellen. CEM überprüft als Gutachter für den Auftraggeber die funktionale Leistungs­beschreibung im Hinblick auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit.


Bauablaufstörung (Baustillstand wg. Hochwasser) und nachfolgende Kündigung durch Auftragnehmer: Vergütungsanspruch für Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Baustellengemeinkosten (BGK) und Stillstandskosten (2004)

Bei einem Hochbauprojekt (öffentlicher Auftraggeber) entsteht eine Bauablaufstörung (als totaler Baustillstand) von unbestimmter Dauer. Der Auftragnehmer entschließt sich zur Kündigung des Vertrags, nachdem ein Ende der Behinderung nicht absehbar ist und durch den anhaltenden Baustillstand keine Perspektive zum Weiterbau mehr besteht. Über den Vergütungsanspruch bzw. Schadenersatz für Stillstandskosten und bezüglich Allgemeine Geschäftskosten (AGK) und Baustellengemeinkosten (BGK) kann keine Einigung erzielt werden. CEM bewertet den dem Auftragnehmer zustehenden Vergütungsanspruch bzw. den Schadenersatz. (Textauszug als pdf (32 kB))


Baupreisermittlung (angemessene Vergütung) für eine Leistung im Ingenieurbau / Stahlbau (2004)

Bei einem Ingenieurbau wurde zwischen Generalunternehmer (GU) und Nachunternehmer (NU) ein Bauvertrag abgeschlossen und die Bauleistung wurde fertiggestellt. Eine rechtswirksame Vergütung wurde jedoch nicht vereinbart; es kam zum Rechtsstreit. Prof. Wanninger (CEM) ermittelt als Sachverständiger in einem Gutachten die "angemessene Vergütung" für den Stahlbau. Eine "übliche Vergütung" konnte aufgrund der Besonderheiten des Bauwerks nicht ermittelt werden (gerichtliches Gutachten).


Projektorganisation: unzulängliches Projektmanagement einschl. Nachtragsmanagement bei einem großen Bauvorhaben im Hochbau (2003)

Bei einem größeren Bauvorhaben im Hochbau stellen sich beim Auftraggeber Unzulänglichkeiten in der Projektorganisation heraus. Dies äußert sich vor allem in Baukostenüberschreitung, verlängerter Bauzeit, fehlendem Änderungs- und Nachtragsmanagement sowie unklaren bzw. nicht ausreichend wahrgenommenen Kompetenzen. Prof. Wanninger (CEM) identifiziert Problembereiche im Projektmanagement und schlägt Sofortmaßnahmen in der Projektorganisation vor.


Gestörter Bauablauf und dennoch die Bauzeit eingehalten: Beschleunigung im Baubetrieb bei einem Brückenbau (2001-2003)

Bei einem Brückenbau in Sonderbauweise kommt es zu erheblichen Bauablaufstörungen infolge umfassender Gründungsprobleme. Hinzu kommen Verzögerungen beim Ablauf der Ausführungsplanung und in der Folge ein weiterer gestörter Bauablauf. Der Auftragnehmer ist mit Maßnahmen zur Beschleunigung im Baubetrieb in der Lage, die Bauzeit und den Fertigstellungstermin annähernd einzuhalten. CEM analysiert als Gutachter die Bauablaufstörungen und ordnet die Ursachen für die Verzögerungen dem Grunde und der Höhe nach zu (Gutachten erbracht in Arbeitsgemeinschaft).


Gutachten zur Angemessenheit der Vergütungsansprüche bei einem Auslandsbau; gestörter Bauablauf; Abrechnung für einen Selbstkostenerstattungsvertrag nach Preisrecht VO PR 1/72 (2002-2003)

Zwischen einer Dienststelle der öffentlichen Hand und einem Generalunternehmer sind Fragen der Zulässigkeit nach Preisrecht (VO PR 1/72) für die Schlussrechnung einer Baustelle im Auslandsbau streitig (gestörter Bauablauf unter Extrembedingungen). CEM bewertet im Gutachten die Abrechnung durch den Generalunternehmer und seine Vergütungsansprüche auf ihre Zulässigkeit nach Preisrecht (Selbstkostenerstattungsvertrag). (Textauszug als pdf (44 kB))




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