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Fertigungsgemeinkosten versus Baustellengemeinkosten

Sind Fertigungsgemeinkosten das Gleiche wie Baustellengemeinkosten?

Nein. Der Begriff "Fertigungsgemeinkosten" taucht auf bei der Kalkulation von Produkten, die in einer stationären Fertigungsstätte (Werkstatt, Fabrik) hergestellt werden und ggf. anschließend auf einer Baustelle montiert werden.

Fertigungsgemeinkosten sind Kosten, die in der stationären betrieblichen Fertigung anfallen, jedoch einem einzelnen Fertigungsauftrag und erst recht einem einzelnen Produkt nicht konkret zugerechnet werden können. Sie können lediglich über einen Verteilungsschlüssel (= Zuschlag für Fertigungsgemeinkosten) den Einzelkosten der Teilleistungen global und pauschal zugerechnet werden.

Typische Bestandteile der Fertigungsgemeinkosten sind die Kosten der betrieblichen Produktionsstätte (also z. B. Werkstätten, Fabrikhallen), aber auch die Kosten einzelner Maschinen, soweit diese nicht einem einzelnen Produktionsvorgang direkt und trennscharf zugeordnet werden können (z. B. allgemein genutzte Transportgeräte wie etwa Hallenkrane, Stapler). Als Umlagebasis für die Fertigungsgemeinkosten dienen im Allgemeinen die Fertigungsstunden (oder -minuten).

Hiervon abweichend hat sich im Baugewerbe eine andere Begrifflichkeit durchgesetzt. Da im Baugewerbe keine stationäre betriebliche Fertigung, sondern eine Baustellenfertigung stattfindet, entstehen auch keine Fertigungsgemeinkosten im oben definierten Sinne, sondern Baustellengemeinkosten. Diese entstehen eben gerade nicht auf dem Betriebsgrundstück des Unternehmers, sondern auf der Baustelle. Die auf der Baustelle entstehenden Kosten können sehr wohl dieser Baustelle zugerechnet werden, allerdings eben nicht immer jeder einzelnen erbrachten und abrechenbaren Teilleistung eines Einheitspreisvertrages, sondern nur der Baustelle als Ganzes (im Gegensatz zu den Fertigungsgemeinkosten, die nur der Produktionsmenge des Betriebes als Ganzes zugerechnet werden können).