Welche Folgen hat es für den Bieter, wenn er das Formblatt 223 (VHB Bund) trotz Nachforderung nicht vollständig bzw. gemäß Vorgaben ausfüllt?
Ein preislich erstplatzierter Bieter hatte – trotz mehrfacher Aufforderung – das Formblatt 223 nicht gemäß Vorgabe des VHB Bund ausgefüllt. Zudem hatte er einen eigenen Vordruck verwendet, der vom Formblatt 223 abwich und insbesondere eine eigene Spalte für NU-Leistungen vorsah, also abweichend vom Formblatt 223 keine preisliche Aufgliederung der NU-Leistungen. Zu vielen LV-Positionen hatte der Bieter gar keine Angaben gemacht. Zeitansätze für die Eigenleistungen wurden zu keiner LV-Position angegeben.
Die 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt (Az. VK 1-4/21 vom 09.03.2021) hielt diese Vorgehensweise des Bieters für ausreichend, ihn alleine deswegen von der Vergabe auszuschließen. Dem ist das im Beschwerdeverfahren vom Bieter angerufene OLG Düsseldorf (Az. Verg 13/21) vollinhaltlich gefolgt.