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Preisangaben (Genauigkeit in der Zahlendarstellung)

Mit wieviel Stellen nach dem Komma haben Preisangaben zu erfolgen?

Hierzu gibt es keine allgemein verbindlichen Regeln. Allerdings hat der Bund im HVA B-StB  (Handbuch für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau) Ausgabe März 2009 in den dortigen "Teil 1: Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen" folgende Regelung getroffen:

Preise sind mit höchstens drei Nachkommastellen (Teil A Nr. 3.8) und Preisnachlässe mit höchstens zwei Nachkommastellen (Teil B zu Nr. 3) anzubieten.