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Mengeneinheit "Std": Achtung, Missverständnis droht!

Warum ist die Mengeneinheit "Std" so gefährlich?

Nach VOB/C und GAEB lautet die Abkürzung für die Mengeneinheit "Stunden" "h" und für die Mengeneinheit "Tag" "d".

Ebenfalls nach VOB/C und GAEB lauten die ME für "Stück x Stunden" "Sth"

Soll jetzt als Mengeneinheit "Stück x Tag" verwendet werden, so sehen VOB/C und GAEB die Abkürzung "Std" vor. Siehe dazu das GAEB-Merkblatt. Das ist in hohem Maße gefährlich, da diese Abkürzung "Std" im Alltagsgebrauch häufig für "Stunden" verwendet wird. Hier besteht für Bieter in der Kalkulationsphase die Gefahr, sich um den Faktor 24 zu ihrem Nachteil zu irren.

Problematisch und überaus streitanfällig wird es, wenn im LV-Text explizit auf eine "Abrechnung nach Stunden" hingewiesen wird, anschließend aber die Mengeneinheit "Std" angeführt wird. Hier könnte ein Widerspruch vorliegen, der nur durch eine Bieterfrage aufgeklärt werden kann.

Anmerkung:
Längst nicht jedem Ausschreibenden sind die Regularien der VOB/C und des GAEB ausreichend vertraut.

Weitere Anmerkung:
In der VOB/C Ausgabe 2019 (einschließlich Ergänzungsband 2023) ist unter Ziffer 0.5.5 eine "kombinierte Abrechnung" u. A. für "Std (Stück x Tage), StWo, StMt" bei den VOB/C-Normen 18305, 18322, 18328, 18329, 18336, 18352, 18382, 18384 und 18451 vorgesehen.