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Startseite > FAQ Baubetrieb  > Modale Hilfsverben

Modale Hilfsverben (muss, darf, kann, sollte) bei der Leistungsbeschreibung

Ist die Verwendung der modalen Hilfsverben z. B. für Leistungsbeschreibungen irgendwo geregelt?

Nein, es gibt keine spezielle Regelung, wie mit diesen Hilfsverben (und ihren Verneinungsformen) in Leistungsbeschreibungen umzugehen ist. Es gelten die "banalen" Regeln der deutschen Sprache.

Allerdings haben die Normungsgremien national und international aus durchaus verständlichen Gründen z. B. auch die entsprechenden französischen und englischen Übersetzungen festgelegt.

Während früher die DIN 820 Teil 23 hierzu einiges hergab, findet sich heute die entsprechende Darstellung in der DIN 820-2 (Dez. 2009) und zwar dort im Anhang H. Gleiches findet sich auch in der CEN/CENELEC Geschäftsordnung, und dies zudem preisgünstiger als bei DIN, nämlich kostenlos im Internet. Einen kurzen Auszug mit den maßgeblichen zwei Seiten zu Verbformen und gleichbedeutende Ausdrücke finden Sie hier als pdf (725 kB).