CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


: Startseite : CEM + Personen : Aktuelles : Profil + Leistungen : Sachverständige
: Downloads : FAQ Baubetrieb : Kontakt : Datenschutz
: Suchen : Intern

Startseite > FAQ Baubetrieb  > nach Erfordernis

Erfordernis (nach Erfordernis)

Was bedeutet dies in Ausschreibungen?

Zunächst bedeutet dies im allgemeinen Sprachgebrauch, dass eine Leistung geschuldet sein soll, wenn sie denn "erforderlich" ist.

Der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 194/06) sagt dazu in einem Leitsatz vom 13.03.2008:

"Mit der bei einer Ausschreibung technischer Leistungen üblichen Formulierung "nach Erfordernis" wird regelmäßig zum Ausdruck gebracht, dass es Sache des Auftragnehmers ist, auf der Grundlage der dem Vertrag zugrunde liegenden Planung die für eine funktionierende und zweckentsprechende Technik notwendigen Einzelheiten zu ermitteln. Damit, wie auch mit der verwendeten Formulierung "komplett", wird der funktionale Charakter der Leistungsbeschreibung zum Ausdruck gebracht."