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Nachkommastellen gemäß VHB

Mit wie vielen Nachkommastellen dürfen Preisangaben versehen werden?

Zunächst einmal: Es gibt keine allgemein gültige oder sonstwie rechtlich verbindliche Vorschrift.

Allerdings sieht das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (Ausgabe 2008) in den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen - Einheitliche Fassung (Januar 2008) Nr. 212/212 EG vor:

"Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben."