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Negativer Einheitspreis - einmal anders

Kann ein Ausschreibender durch Vorgabe eines Minus in der Spalte "EP" und "Gesamt" die Abgabe eines negativen Einheitspreises erzwingen?

Ein Ausschreibender (öffentlicher AG) sieht im LV sowohl in der Spalte "EP" als auch "Gesamt" jeweils ein Minuszeichen vor dem vom Bieter vorzunehmenden Eintrag vor.

Damit erzwingt er einen negativen EP und Gesamtpreis. Im vorliegenden Fall wollte der AG eine Preisminderung gegenüber der Vorposition erreichen für den Fall, dass gewisse Teile der Leistung AG-seitig erbracht würden.

Die Vorgehensweise mag naheliegend erscheinen, ist jedoch systemwidrig. Eine Mengenmehrung dieser Position führt nämlich zu einer Verringerung der Abrechnungssumme und somit zu einer Unterdeckung von Gemeinkosten. Die Mechanismen der VOB/B § 2 Nr. 3 greifen nicht mehr richtig; eine Mehr-/Mindermengenausgleichsrechnung führt zu Widersprüchen die händisch ausgeglichen werden müssen.

Richtig gewesen wäre eine Ausweisung (zumindest für einen Teil der Menge) als Alternativposition.