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Preisermittlungsgrundlage (oder auch: Grundlage der Preisermittlung)

Gibt es eine verbindliche Definition für diesen in VOB/A § 15 bzw. als "Grundlage der Preisermittlung" in VOB/B § 2 Nr. 5 auftauchenden Begriff?

Nein, natürlich nicht. Aber schauen wir einmal in die Literatur. Dr. Bruno Eplinius schreibt in seinem 1931 erschienenen VOB-Kommentar:

"Preisermittlungsgrundlage sind vor allem die zur Zeit der Ausschreibung maßgeblichen Löhne und Materialpreise, außerdem aber auch die Möglichkeit der Beschaffung von Arbeitskräften und Material überhaupt. Auch die in der Ausschreibung vorgesehenen Ausführungsfristen sind Grundlage der Preisberechnung, insbesondere mit Rücksicht auf Vorhalten von Geräten, Lagerplätzen und dergleichen, sowie allgemeine Bürounkosten."

Bemerkenswert die Deutlichkeit: Die Ausführungsfristen sind Preisermittlungsgrundlage.

Und noch eine Anmerkung: Der Eplinius-Kommentar der Gesamt-VOB (Teile A und B) kam damals mit 154 Seiten aus.