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Prüffähigkeit einer Rechnung (Verständnishorizont)

Muss eine Rechnung auch für ein Gericht prüfbar sein?

Hierzu sagt das OLG Stuttgart (Az.8 W 71/05 vom17.03.2005):

"Die Frage der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung ist eine Rechtsfrage, die deshalb grundsätzlich allein vom Gericht zu entscheiden ist."

"Von einem Gericht können in der Regel die bei einer Bauträgerin und deren Architekten vorhandenen Fachkenntnisse nicht erwartet werden, die eine Beurteilung der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung ermöglichen. Einem Gericht ist es deshalb in einem solchen Falle der besonderen Fachkunde des Auftraggebers unbenommen, zu den Grundlagen der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens Beweis zu erheben ... Die sich daran anschließende, häufig allerdings sehr naheliegende rechtliche Bewertung der Prüffähigkeit der Rechnung ... obliegt dagegen dem Gericht."