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Technischer Minderwert für Gebäude und Bauleistungen

Wie lautet die aktuelle Definition für den Baubereich?

Der BGH sagt in einem Urteil vom 09.01.2003 (Az VII ZR 181/00):

"Maßstab für die Berechnung des technischen Minderwerts ist die Beeinträchtigung der Nutzbarkeit und damit des Ertrags- und Veräußerungswertes des Gebäudes. Bei einer Gewerbeimmobilie sind alle Nutzungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, die bei einem vertragsgemäßen Zustand des Gebäudes in Frage kommen. Auf die konkrete Nutzung des Gebäudes kommt es nicht an."

Siehe auch Merkantiler Minderwert für Gebäude und Bauleistungen