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Mengeneinheiten für Vorhaltepositionen nach GAEB

Gibt es Regelungen zu Mengeneinheiten für typische Vorhaltepositionen?

Ja, aber nur für öffentliche Auftraggeber, die zur Anwendung des VHB verpflichtet sind oder sich ansonsten verpflichtet haben, ausschließlich nach GAEB auszuschreiben. Der GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) hat zum Thema "Abrechnungseinheiten" ein Merkblatt herausgegeben (überarbeiteter Stand: Februar 2016; Quelle: www.gaeb.de > Service > Downloads > STLB-Bau > Wichtige Informationen).

In diesem Merkblatt werden auch "Kombinierte Abrechnungseinheiten" vorgegeben. Solche kombinierten Einheiten sind insbesondere dann notwendig, wenn eine nach geometrischen Größen definierte Leistungseinheit (z. B. m2 Gerüst) über einen Zeitraum (z. B. in der Einheit Woche) vorgehalten werden soll.

Besonders tückisch ist dabei die kombinierte Mengeneinheit "Std", die eben gerade nicht "Stunde" bedeutet. Siehe hierzu in diesem FAQ Mengeneinheit "Std": Achtung, Missverständnis droht!